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Geschrieben von IngeA am 27.08.2018, 8:54 Uhr

da scheinst Du was zu verwechseln

Das Kind wäre trotzdem versichert gewesen. Der AG hätte nachzahlen müssen, hätte wahrscheinlich auch noch Strafe zahlen müssen wg. nicht angemeldeter Arbeit und u. U. auch wg. Nichteinhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Der Arbeitgeber hätte also Ärger gehabt, nicht das Kind oder die Eltern.

Kann sein, dass es Ausnutzen war, kann auch sein, dass das ein gutmütiger Landwirt ist, der einen Jugendlichen gegen ein Taschengeld am Stand arbeiten lässt obwohl er eigentlich gar keinen braucht.

LG Inge

 
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