Geschrieben von Moe76 am 17.08.2018, 7:20 Uhr |
Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Die Freundin(16J) meiner Tochter hat das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen und wollte eine Ausbildung machen. Nun hat das irgendwie kurzfristig mit der Ausbildung nicht geklappt, aber sie kann zur Überbrückung, bis sie nächstes Jahr da starten kann, dort jobben.
Geht das so einfach??? Ist das Mädchen nicht bis zum 18. Geburtstag schulpflichtig???
Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Antwort von IngeA am 17.08.2018, 7:30 Uhr
Das hängt vom BL ab. In Bayern bist du grundsätzlich bis zur Volljährigkeit schulpflichtig. Ausnahmen sind Ausbildung und wenn du die 10 Jahrgangsstufe auf Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium bestanden hast.
Wenn das Mädchen also das Klassenziel der 10 Klasse erreicht hat, hat sie in Bayern die Mittlere Reife und wäre damit nicht mehr schulpflichtig.
LG Inge
Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Antwort von Trini am 17.08.2018, 7:49 Uhr
Ich Schleswig-Holstein bestünde Berufsschulpflicht.
Sie müsste also in die Klasse für Ausbildungsvorbereitung gehen.
https://www.rbz1.de/berufsvorbereitung.html
Einzig ein FSJ/BFD befreit von der (Berufs-)Schulpflicht.
Trini
Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Antwort von Moe76 am 17.08.2018, 8:45 Uhr
Wir wohnen in NRW
Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Antwort von 2auseinemholz am 17.08.2018, 9:48 Uhr
Hallo!
Soweit ich weiß ist man regelschulpflichtig bis ein regulärer Schulabschluss vorliegt, oder 18 Jahre ist oder 10 Schuljahre die Schule besucht hat.
Hat man diesen Abschluss und ist noch nicht 18 ist man i.d.R. berufsschulpflichtig. Für so Überbrückungsphasen, wie sie bei deiner Tochter anstehen, meine ich, würde der Besuch einer berufsvorbereitenden Einrichtung die Berufschulpflicht auch erfüllen.
Frag beim Jobcenter nach und frag auch bei den beruflichen Schulen nach.
LG, 2.
Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Antwort von Moe76 am 17.08.2018, 13:31 Uhr
Es betrifft nicht uns, sondern die Freundin meiner Tochter
Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Antwort von AKAM am 17.08.2018, 14:39 Uhr
Hallo,
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf
In § 37 steht etwas dazu.
LG
Anja
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