Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bambi112 am 26.01.2024, 11:24 Uhr

Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz, kann mir mein AG das ablehnen?

Hallo,

den Urlaub vorher zu nehmen kann er theoretisch schon verwehren.

Wegen dem Urlaubsanspruch in der Mutterschutzzeit ist es so, dass sich nur für volle Elternzeitmonte kein Urlaubsanspruch ergibt. Das heißt auch wenn dein Mutterschutz z.B. am 06.09. beginnt, dann hast du im September trotzdem noch den vollen Anspruch.

Den Resturlaub aus dem Jahr 2023 kannst du direkt im Anschluss an den Elternzeit nehmen, das kann der AG auch nicht verwehren. Wenn du ihn nicht gleich nach der Elternzeit nimmst, dann kann er dir gestrichen werden, weil dann der Anspruch verfällt.

Ich würde an deiner Stelle eine schriftliche Mitteilung an deinen Vorgesetzen und die Personalabteilung machen, dass du schwanger bist und ihm schon mal mitteilen, ab wann der Mutterschutz beginnt, sowie den ET.

Wenn dein Kind dann da ist, teilst du dann schriftlich mit, wie lange deine Mutterschutzfrist (8 o. 12 Wochen nach Geburt) und von wann bis wann du dann Elternzeit nimmst. Und teilst ihm in dem Schreiben dann gleich noch mit, ob du deinen Resturlaub aus 2023 (wenn du ihn nicht noch dieses Jahr nehmen kannst) direkt im Anschluss an die Elternzeit nimmst und ab welchen Datum du dann quasi deiner Arbeit wieder zur Verfügung stehst.

So kenne ich es von uns auf Arbeit und so habe ich es auch persönlich gemacht. Den Resturlaub im Anschluss die Elternzeit zu nehmen kann dir keiner verwehren.

Wenn du ihn über deine Schwangerschaft informiert hast, dann kannst du ja immer noch einen Urlaubsantrag für vor dem Mutterschutz stellen. Vielleicht wirkt er auch nur so unnahbar. Ich habe auch solche Leute bei uns auf Arbeit. Die können einfach nicht zeigen dass sie auch Menschen sind. Die sind so eiskalt, einige können vielleicht auch nichts dazu, weil sie vielleicht nie gelernt haben, das man auch als Führungskraft menschliche Züge zeigen kann.

Ich weiß das das nicht einfach ist, wie gesagt als direkte Führungskraft habe ich auch so ein Exemplar, allerdings in weiblicher Form. Sie ist selbst spät Mutter geworden (vorher war nur die Karriere wichtig), wo sie wahrscheinlich nicht mehr mit gerechnet hat. Allein schon wenn man sieht wie sie über ihr Kind spricht oder wie sie mit ihm umgeht, da merkt man, dass da selbst liebe Muttergefühle fehlen. Solche Leute gibt es.

Bloß nicht runterziehen lassen, von solchen. Man sieht ja wer dann der bessere Mensch ist. Und du hast gerade einen Bauchbewohner, der nichts von diesen negativen mitbekommen muss, also positiv denken. Nicht das dich das ganze noch krank macht, da hat er und du nichts davon, wenn du vorher noch ausfällst und dir es schlecht geht. Und im größten Notfall, wenn du vor dem Mutterschutz schon merkst, das es nicht mehr geht auf Arbeit, dann kann dir dein Gyn ja vielleicht vor Mutterschutz noch eine Krankschreibung geben, zumindest für ein paar Tage/Wochen, je nachdem wie es dir geht. Solange du unter sechs Wochen bleibst, ist ja alles gut und du fällst nicht ins Krankengeld.

Alles Gute dir.

Liebe Grüße

 
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