Geschrieben von Li.lie am 05.12.2011, 18:38 Uhr |
Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Halloooo
Bin gerade dabei den Antrag auf Elternzeit für meinen AG zu schreiben.
Nun frage ich mich:
Wann endet jetzt mein Mutterschutz?! Geht das jetzt nach dem vorraussichtlichen ET (15.12.) oder nach dem Geburtsdatum meines Sohnes (30.11.) ???
Also wann sind dann diese 8 Wochen Mutterschutz bzw. Beginn der Elternzeit?
Lieber Gruß Li.lie
Re: Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Antwort von Annett23, 31. SSW am 05.12.2011, 18:40 Uhr
also ich würde sagen, das bei dir die 8 wochen mutterschutz ab dem tag der geburt, also der 30.11. gerechnet werden, es war ja kein frühchen.
lg annett
Re: Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Antwort von falous am 05.12.2011, 19:00 Uhr
das ändert sich gar nicht!!!!!!so wie der termin im ausweis steht so ist es dann auch!!!nur wenn das kind später wie et kommt verlängert es sich um diese tage
Re: Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Antwort von Lilisu am 05.12.2011, 19:02 Uhr
Hab auch gelesen, dass sich nichts ändert..
Re: meine kam 3 wochen früher!
Antwort von falous am 05.12.2011, 19:17 Uhr
daher weiß ich es
auch habe ich ein kind was 2 wochen später kam
Re: Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Antwort von Foxi23, 28. SSW am 05.12.2011, 19:29 Uhr
Auszug aus dem Gesetz:
"Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten."
Man hat also immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz.
Re: aber......
Antwort von falous am 05.12.2011, 22:21 Uhr
aber eine frühgeburt zählt nur bis 37+6
ab 38 ist es keine frühgeburt mehr !!!!!!!!
Re: Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Antwort von MaSchie26 am 05.12.2011, 22:21 Uhr
Aber 2 Wochen vor dem errechneten ET st es doch keine Frühgeburt, oder??????
falous
Antwort von mf4 am 05.12.2011, 22:37 Uhr
Eine Frühgeburt ist es VOR der 37.SSW und ab 36+1 ist es keine mehr, weil dann SSW37 beginnt. Die Geburt meines Sohnes wurde SSW 36+1 eingeleitet.
Re: aber......
Antwort von Foxi23, 28. SSW am 06.12.2011, 9:39 Uhr
Es steht ja auch da:
"Bei medizinischen Frühgeburten UND bei SONSTINGEN VORZEITIGEN ENTBINDUNGEN"
also ist alles abgedeckt, was vor dem ET liegt
Re: Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Antwort von Foxi23, 28. SSW am 06.12.2011, 9:41 Uhr
s. oben
UND BEI SONSTIGEN VORZEITIGEN ENTBINDUNGEN
Ich hab gehört, dass es früher anders war, dass man halt einfach Pech gehabt hat, wenn der Zwerg zu früh kam, der daraus folgenden Ungerechtigkeit wollte man entgegenwirken und das Gesetz ist jetzt so.
Also immer mind. 14 Wochen Mutterschutz. Wenn der Zwerg natürlich später kommt, hat man immer noch Glück und es ist mehr, da die 8 Wochen nachher AB GEBURT und die 6 Wochen vorher AB errechnetem ET sind.
Re: Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?
Antwort von wolke76 am 06.12.2011, 12:42 Uhr
MuSchu endet 8 WOchen nach Entbindung zzgl der 14 Tage, die du nicht in Anspruch nehmen konntest, weil das Kind früher kam.
In der Bescheinigung der KK steht das genau drin, schau mal rein bzw. fordere sie dir an - die brauchst du eh für den Antrag.
LG