Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von liebeimbauch2022, 22. SSW am 20.03.2022, 16:49 Uhr

Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Hallo Ihr lieben,

ich schrieb Euch zum Thema Beschäftigungsverbot.

Ich bin mir einfach unsicher ob ich bei meinem Frauenarzt danach fragen darf.

Ich schildere mal meinen Job:
Ich bin Eventmanagerin und bin in meiner Abteilung die einzige, trotz begehrter Lage und ausgebuchten Veranstaltungskalender.
Meine Tage teilen sich in zwei:
7-12 Uhr Büroarbeit im Akkord und unter großem Druck alles zu schaffen.

Ab 12 Uhr kommen dann die Veranstaltung.
Ich muss in der Vorbereitung 7kg schwere Tische tragen, Stühle für rund 100 Personen, Bierfässer, Wasser Kisten, etc.
danach stehe ich ohne Pause bis gerne mal 02:00 Uhr im Zigarretenrauch, renne unter Stress hin und her und diskutiere zeitgleich mit meinem Vorgesetzten und dem Servicepersonal…. :(

So jetzt könnte man sagen: sprich doch mal mit deinem Vorgesetztem… das habe ich nun sehr oft getan, leider bin ich in einer kleinen Männerdomäne tätig und stoße auf 0 Verständnis.
Als Antwort bekomme ich ja hmm Mutterschutzgesetz, ja dann mach’s beim nächsten mal anders und halte dich dran.
Mache ich das dann geht alles schief und ich bekomme einen Heiden Ärger das ich oft den Tränen nahe bin.
Folge: beim nächsten mal übernehme ich mich gezwungenermaßen wieder.
Ein Teufelskreis.

Es ist also Zusammenfassend so, dass man in meinem Beruf keine Möglichkeit hat die Mutterschutzgesetzte einzuhalten.

Ich leide unter Rückenschmerzen, Schwindel, Stress und Bauchschmerzen in den Muskeln dadurch.

Was ist eure Meinung ist ein Beschäftigungsverbot angemessen ?

Ich bin dankbar für höfliche Anmerkungen und Eure Erfahrungen!!!

Liebe Grüße

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von misses-cat am 20.03.2022, 16:51 Uhr

Dein Frauenarzt ist nicht zuständig da es um die Arbeit geht, wende dich an die gewerbeaufsicht die helfen dir.

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Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von heutanonym am 20.03.2022, 17:01 Uhr

Wann schläfst du

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Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von Anonymeria am 20.03.2022, 17:25 Uhr

Wenn es keine Möglichkeit gibt die Gesetze zu deinem Schutz bei der aktuellen Stelle einzuhalten muss dein Arbeitgeber dir entweder ein Beschäftigungsverbot ausstellen, oder dich anderweitig beschäftigen.
Der Frauenarzt darf es nicht. Nur wenn gesundheitliche Gründe vorliegen die das Arbeiten generell verbieten würden.

Dein Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Das einzige was du sonst machen kannst ist dich an die Gewebeaufsicht zu wenden.

Und immer dran denken, es geht hier nicht nur um dich, sondern auch um dein Baby.

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Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von Maikäfer22 am 20.03.2022, 17:26 Uhr

Nein, meiner Meinung nach ist ein BV nicht notwendig, du musst dich einfach für deine Rechte einsetzen und kannst dich im Notfall an deine zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Und schon gar kein BV vom Gyn. Es gibt Frauen, die brauchen leider ein individuelles BV und wären froh keines zu brauchen.

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Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von Suomi am 20.03.2022, 17:31 Uhr

Es wäre ja eh nicht erlaubt, auch ohne Schwangerschaft von 7 Uhr morgens bis nachts um 2 Uhr zu arbeiten!

Ich würde mich in dem Fall unbedingt an die zuständige Behörde wenden.

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Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von Carina., 35. SSW am 20.03.2022, 18:06 Uhr

Du musst auf eine Gefährdungsbeurteilung bestehen. Die Liste kann man ja normal im Internet nachschauen.
Du darfst nach 20 Uhr nicht arbeiten,
Nichts über 5kg tragen
Du brauchst einen Platz wo du dich ausruhen könntest
Du musst deine Pausen einhalten
Und jetzt während Corona brauchst du eigentlich einen Arbeitsplatz, an dem du die 1,5m Abstand einhalten kannst

Bestehe auf deine Rechte, dein AG ist dazu verpflichtet, auch wenn er ein Mann ist. Das hilft ihm auch nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von Lana1987 am 20.03.2022, 22:31 Uhr

Sehe es auch so. Geh zum Betriebsarzt/zur Gewerkschaft. Dein AG muss eine Gefahrenaufstellung machen, ob es ihm passt oder nicht. Und Du musst zu Deinem und zum Wohle Deines Kindes kürzer treten und Dir nehmen, was Dir zusteht (Pausen, keine Nachtarbeit..). Da kannst Du Dich auf das Mutterschutzgesetz berufen. Dein Frauenarzt kann Dich krank schreiben, aber das BV muss der AG oder Betriebsarzt ausstellen. Auch wenn man als Frau im Männerberuf glänzen will, es wird Dir keiner danken! Du bist nunmal eine Frau und schwanger, nein das ist keine Krankheit, aber Dir stehen bestimmte Dinge zu. Wenn Du alles so weiter mitmachst, kannst Du das keinem vorwerfen. Du musst für Dich und Dein Kind einstehen. Egal ob die anderen das verstehen oder mit den Augen rollen. Gerede gibt es immer und überall sowieso.

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Re: Beschäftigungsverbot - Eventmanagment

Antwort von Ruto am 21.03.2022, 13:23 Uhr

Wie die anderen bereits geschrieben haben, muss das über deinen Arbeitgeber laufen, ggf über die Aufsicht darüber.
Such ruhig erneut das Gespräch zum Chef, schildere ihm, dass das auf deine eigene Faust hin ja so gar nicht funktioniert hat (du sogar Ärger bekommen hast) und jetzt eine Lösung her muss. Er kann sich nicht rausreden und die Verantwortung auf dich abwälzen, das ist SEIN Job. Gleichzeitig gibt's die Gesetze nicht umsonst und du musst zum Wohl deines Nachwuchses (und natürlich deinem eigenen) darauf achten, dass das eingehalten wird.

Denkbar wäre ja, dass deine Bürozeit ausgedehnt wird, du die Arbeit strecken, dafür ggf Aufgaben dazu nehmen könntest, die sonst an wem anders hängen bleiben? Dafür bist du spätestens um 20 Uhr raus (genau genommen ja nach acht Stunden).
Das müsste noch gar nicht unter einem BV kaufen (sondern "nur" unter Mutterschutzgesetz), könnte aber auf ein partielles, betriebliches BV hinauslaufen.

Der Frauenarzt ist hier nicht zuständig.

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