Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Leolasa, 5. SSW am 25.01.2022, 12:15 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,

ich bin in der 5 SSW.

Ich wollte bei euch mal nachfragen, wie ihr das mit dem Beschäftigungsverbot gemacht habt? Habt ihr direkt eins erhalten?

Ich möchte ein Beschäftigungsverbot bekommen. Auf meiner Arbeit fühle ich mich überhaupt nicht wohl, es ist viel zu viel zu tun ich bin dauerhaft gestresst und kann nachts nicht mehr schlafen, da ich nur noch an die Arbeit denke. Hab auch hin und wieder Panikattaken gehabt und habe Angstzustände. Meine Geschäftsleitung ist sehr respektlos zu mir, das grenzt fast schon an Mobbing da alles was man macht falsch ist. Ich habe heute mit der Betriebsärztin gesprochen, sie meinte es ist schwierig aufgrund von psychischer Belastung ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, wenn ich nicht vorher beim Psychologen oder Arzt war.

Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen oder mir einen Tipp geben? Vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation gehabt?

Mein Vertrag ist bis Ende Dezember befristet. Daher sehe ich es auch nicht ein mich so einen Stress und Druck auszusetzen, wenn ich jetzt sowieso aufgrund der Schwangerschaft nicht übernommen werde. Es belastet mich so sehr, ich habe auch starke Sorge, dass es sich gerade in der frühen Schwangerschaft auf das ungeborene Kind negativ auswirkt...

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße

 
22 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von miss_spicy am 25.01.2022, 12:24 Uhr

Es ist egal was du möchtest, ein Beschäftigungsverbot erteilt der Arbeitgeber oder Gewerbeaufsicht wenn er nicht für Arbeitsumstände sorgen kann, die eine Schwangere und ihr Kind nicht gefährden.

Wenn es dir nicht gut geht dann lass dich arbeitsunfähig schreiben und fertig.

Ich würde aber in erster Linie mal mit dem Arbeitgeber reden und um Entlastung bitten.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Freya211, 7. SSW am 25.01.2022, 12:28 Uhr

Hallo, in solch einem Fall kannst du ein BV nur vom Betriebsarzt bekommen.
Ein Gynäkologe darf es nur ausstellen, wenn die Schwangerschaft auf der Arbeit das Kind oder dich gefährdet. Also wenn Gefahrim Verzug ist.
So doof das klingt, dass ist keiner dieser Fälle.

Der Gynäkologe wird dich zum Betriebsarzt schicken, wenn er keines Ausstellen möchte, hast du sehr wahrscheinlich schlechte Karten.

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Kannst du das Mobbing beweisen

Antwort von misses-cat am 25.01.2022, 12:43 Uhr

Dann hättest du Chancen ansonsten nicht

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von An3003 am 25.01.2022, 12:58 Uhr

Ich hab dir eine PN geschickt :)

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ne! ein betriebsarzt darf keines ausstellen, ratet nicht solche sachen

Antwort von mellomania am 25.01.2022, 13:08 Uhr

sie möchte eins, aber das ist kein wunschkonzert. wenn sie nicht arbeitsfähig ist, muss sie sich krankschreiben lassen. der AG macht eine gefährdungsbeurteilung und schaut ob er den arbeitsplatz oder die arbeit anpassen kann. erst wenn das überhaupt nötig ist nach dem gesetzt aber nicht geht, dann spricht der ein bv aus. der arzt ist raus und der betriebsarzt wird nur eingeschaltet, wenn der AG das möchte. und auch der stellt keines aus. daher bitte ratet nicht sachen die rechtlich nicht gehen.als erstes sollte man mal mit dem AG sprechen.

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Re: Kannst du das Mobbing beweisen

Antwort von mellomania am 25.01.2022, 13:09 Uhr

selbst dann muss der AG die chance erhalten, das abzustellen. einfach zum arzt gehen, mobbing unterstellen und ein bv erhalten geht nicht. das bv soll schützen. aber nicht bevorzugen.

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Re: Kannst du das Mobbing beweisen

Antwort von Leolasa am 25.01.2022, 13:16 Uhr

Wie kann man denn so urteilen und so antworten ohne die Hintergründe zu wissen? Eine freundliche Antwort hätte gereicht :)

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Re: Kannst du das Mobbing beweisen

Antwort von mellomania am 25.01.2022, 13:31 Uhr

das sind sachliche fakten. ein bv erhälst du nicht, weil du es möchtest, sondern weil ein schutz nötig ist. mobbing musst du beweisen können, der AG muss die chance erhalten, dies abzustellen. es muss erst ALLES versucht werden, deinen arbeitsplatz sicher zu machen, wenn er das nicht an sich ist. erst wenn DAS ALLES nicht geht, spricht der AG ein BV aus. Wenn. aber definitiv NICHT weil du es willst und weil du bezahlt zu hause sitzen möchtest. das muss man eben schon richtig machen. du sollst geschützt werden, darfst aber natürlich keine vorteile haben. wenn dir der AG ersatztätigkeiten zuweist, musst du diese annehmen. das ist vom gesetz her so.

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du hast einen vertrag

Antwort von mellomania am 25.01.2022, 13:42 Uhr

den du eben erfüllen musst. wie alle anderen auch. du möchtest das nicht, und das ist eben nicht in ordnung. schau selber:

Mein Vertrag ist bis Ende Dezember befristet. Daher sehe ich es auch nicht ein mich so einen Stress und Druck auszusetzen, wenn ich jetzt sowieso aufgrund der Schwangerschaft nicht übernommen werde.

durch deine provokanten fragen musst du eben auch mit antworten rechnen, die dir nicht gefallen. denn ein bv ist für frauen, die arbeiten möchten und können und es keinen schutz gibt. rede erstmal mit deinem AG damit er deine situation verbessert. aber gleich ein bezahltes bv wollen..sorry...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Pearli510 am 25.01.2022, 15:04 Uhr

Hab dir auch eine pn geschickt

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Amyyyk, 18. SSW am 25.01.2022, 16:16 Uhr

Hallo, ich arbeite als Krankenschwester und habe nach der 15 Ssw ein BV erhalten (ausgestellt von meiner Gynäkologin), meine Ärztin wollte erst sehen wie sich mein Krümelchen entwickelt. So wie es sich für mich anhört scheint es nicht so als wäre ein BV dringend notwendig, zumal du ja noch nicht sonderlich weit bist, ich denke du wirst nicht drum rum kommen dich mit Krankschreibungen über Wasser zu halten, wenn du nicht ins BV gehen kannst.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Desiderius, 25. SSW am 25.01.2022, 17:05 Uhr

Hallo :)

Ich bin in meiner letzten Schwangerschaft auch auf Grund der Psyche ins BV geschickt worden.
Das stellt überhaupt gar kein Problem dar!
Auch ist es nicht wahr, dass NUR der Arbeitgeber ein BV ausstellen kann… aus welchen Gründen auch immer hält sich dieses Gerücht sehr hartnäckig…

Es ist so, dass es verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten gibt:
Das individuelle (da liegen INDIVIDUELLE Gründe vor, warum der Arbeitsplatz eine Gefährdung darstellt) und ein GENERELLES.

Das generelle BV kann tatsächlich nur vom AG ausgestellt werden. Hier liegen nämlich Gründe auf der Arbeit vor, die der AG nicht beheben kann und dich auch nicht umsetzen kann.

Das individuelle BV kann ausschließlich (!!) vom Arzt ausgestellt werden. Hier können die Gründe zB psychischer Ursache sein.

Fakt ist dennoch, dass du eine Reihenfolge einhalten musst:

Zuerst musst du zum AG.
Dieser MUSS(!) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hier sind alle Punkte aufgelistet, die im MuSchutz geregelt sind. ZB Arbeitsplatz, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen.
Verstößt dort etwas gegen den MuSchu, hat der AG zwei Möglichkeiten: entweder er setzt dich auf einen anderen Arbeitsplatz oder er stellt dich von der Arbeit frei und du gehst automatisch ins BV.

Währenddessen kannst Du aber auch schon zu deinem Gyn gehen, ihm die Problematik in vollem Umfang schildern und er wird dich dann evtl ins BV schicken.
Vermutlich wird er dich zuerst bis zum nächsten Termin krank schreiben, denn er muss das Problem des zB Mobbings einmal dokumentieren, bevor er dir das BV ausstellen kann. Das ist allerdings nicht schlimm!
Solange die Krankenschrift die 6 Wochen nicht überschreitet, bekommst du später auch keine Probleme.
Der AG darf den Grund für die AU ja auch nicht erfahren.

Und wichtig: AU geht immer vor BV.
Du musst also erst wieder „arbeitsfähig“ sein, bevor Du in ein Beschäftigungsverbot gehst.

Wie gesagt:
In meiner ersten Schwangerschaft bin ich auch auf Grund psychischer Probleme ins BV geschickt worden= individuelles BV.
In meiner jetzigen hat mich der AG selbst freigestellt, da er mich als Krankenschwester aktuell nicht einsetzen kann= generelles BV.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne schreiben.

Lg und eine schöne Kugelzeit!

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von majalino, 19. SSW am 25.01.2022, 17:55 Uhr

"provokante Fragen"?

Sorry Mellomania, aber die Frauen, die hier wg. BV fragen, sind in aller Regel nicht arbeitsfaul, sondern es geht ihnen auf der Arbeit in der Schwangerschaft nicht gut (oft läuft vorher schon was nicht optimal, genau darum ist es dann auch schwierig, ein offenes Gespräch mit dem AG zu suchen).
Die wenigsten haben einen arbeitsrechtlichen Hintergrund und genau darum fragen sie ja.
Du hast sicher auch schon mitbekommen, dass es leider genug AG gibt, die nichtmal eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, geschweige denn diese mit der Schwangeren durchgehen und offiziell dokumentieren.

Natürlich gibt es ein BV nicht einfach so und bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein. Wenn du zu den Glücklichen gehörst, deren Schwangerschaft beschwerdefrei und Job unbelastend ist / war, dann ist das super, vielen anderen geht es aber nicht so.

Wenn du kompetent Auskunft geben kannst, ist das schön. Aber deine Antworten zeugen von wenig Verständnis gegenüber Frauen, die gerade echt am Rand sind.
Ihnen dann immer nur vorzuhalten, dass BV kein Wunschkonzert ist und sie das so nicht durchkriegen, ist nicht sehr einfühlsam.
Ist es denn so schwer, dein Wissen sachlicher (oder sogar nett) zu verpacken und, wie andere das tun, vielleicht über die Unterschiede zwischen allgemeinem BV, individuellem BV, teilweisem BV und Krankschreibung aufzuklären?
Vielleicht hast du sogar Tipps, welche Themen man mit wem bespricht, wo man Infos nachlesen oder sich beraten lassen kann - gerade wenn es keinen Betriebsarzt gibt, die Situation schwierig ist und der AG sich nicht offen für Gespräche zeigt.

Dann könnten alle von deinem Wissen profitieren und du hast jemandem vielleicht geholfen, statt sie sich noch schlechter fühlen zu lassen.

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von mellomania am 25.01.2022, 18:33 Uhr

Die Dame möchte unbedingt ein bv weil sie nicht arbeiten möchte sa sie eh nicht übernommen wird schreibt sie selber. Der erste Weg ist immer der AG. Es gibt leider zu viele Frauen, die sich sofort ein bv wünschen, ist ha super bezahlt daheim zu sein. Und wenn es der AG nicht tut, versuchen sie es über den Arzt. Das sollte einfach jedem klar sein, dass ein bv ein Schutz der schwangeren sein soll. Es gibt Aufsichtsbehörden, die helfen. Es gibt Arbeitgeber, die nicht optimal handeln aber trotz allem hat jeder einen Vertrag zu erfüllen. Und wenn schon so gefragt wird wie oben, dann muss eben mit antworten gerechnet werden, die einem nicht gefallen. Da sich das viele zu einfach vorstellen. Wenn ein bv gerechtfertigt ist, ist es gut dass es dies gibt. Oft ist es aber nicht gerechtfertigt, was zu Lasten aller schwangerer geht. Und wenn dann eben Regeln und Gesetze da sind, die klar machen, dass man sich da nix aussuchen kann, wird geschimpft, dass die antworten, die dies darlegen, nicht passen. Viele AG erhalten ja nichtmal die Chance, die Gesetze einzuhalten . Und das ist eben nicht richtig. Ein betriebsarzt z.b. empfiehlt, wenn, ein bv, stellt es aber nicht aus. Und wer psychisch angeschlagen und deshalb nicht arbeitsfähig ist, muss eine krankmeldung erhalten. Wer anderweitig krank ist, kann kein bv erhalten. Und wo bedenken wegen Arbeitsbelastung da ist, redet man mit dem AG. Danach kann man immer noch über die Aufsichtsbehörde gehen. Aber sofort wie oben, an allem vorbei? Geht eben nicht. Ob es ihr gefällt oder nicht. Die Krankenkassen müssten viel besser kontrollieren.

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von kitkat170583, 34. SSW am 25.01.2022, 18:38 Uhr

Hier unterschreibe ich!

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von majalino, 19. SSW am 25.01.2022, 19:34 Uhr

Sie hat um Rat und Erfahrungen gefragt, weil sie pychisch gerade am Ende ist und sich nicht kaputt arbeiten will für einen Job ohne Perspektive.
Nicht nach dem ultimativen Plan, wie man sich garantiert unrechtmäßig ein BV erschleichen kann.

Deine Antworten sind ja völlig zutreffend. Ein generelles BV scheint nicht gegeben. Wie ihr die Betriebsärztin und andere hier schon geschrieben haben, wäre ein Gang zum Facharzt notwendig, um eine individuelle psychische arbeitsplatzbezogene Belastung festzustellen.
In einer akuten Belastungssituation ist Krankschreibung sicher richtig, das ist jedoch für die meisten wegen der Lohnreduzierung keine Lösung für 9 Monate.
Auch andere haben sie darin bestärkt, zunächst das Gespräch mit dem AG zu suchen.

Es geht mir bei deinen Antworten nicht um inhaltliche Punkte. Es geht mir um den Tonfall und die Wortwahl.

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von mellomania am 25.01.2022, 20:07 Uhr

die rechtlichen infos sind da, die fakten stimmen. und ob für die meisten wegen der lohnreduzierung eine dauerkrankschreibung für 9 monate eine lösung ist, ist völlig irrelevant. wer krank ist, ist krank. wenn es so ist, auch über die komplette schwangerschaft. jeder hat lohneinbußen, ob schwanger oder nicht. man darf keine nachteile haben, aber auch keine vorteile. ein nicht schwangerer kann sich auch kein bv holen, weil es lukrativer ist. wenn euch mein tonfall missfällt, sorry. ein verhalten solcher leute geht zu lasten aller und das heiße ich einfach nicht gut. die krankenkassen fangen das auf und danach schimpfen alle, weil die beiträge erhöht werden. ein bv soll eine ausnahme sein, nicht, um die finanzielle situation einer schwangeren zu sichern. und nochmal, wer so fragt muss mit so antworten rechnen. wenn ich lese, man sieht nicht ein sich zur arbeit zu begeben weil man eh nicht übernommen wird, sorry, dann werde ich eben etwas ungehalten. dann soll sie kündigen. :-) dann hat sie kein arbeit mehr die so schlimm ist. auch das ist jetzt überspitzt geschrieben und das echo kommt bestimmt, abe damit kann ich leben. der AG bekommt hier nichtmal eine chance, sondern direkt dran vorbei. findest du das richtig und gut?

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von Leolasa am 25.01.2022, 20:20 Uhr

Wenn du mal paar Zeilen weiter oben lesen würdest, würdest du vielleicht auch mal sehen weshalb ich es nicht einsehe und berstejen dass es bestimmt nicht daran liegt, dass ich faul bin du musst ganz schön wütend sein um hier solche Sachen von dir zu geben und sich wegen sowas aufzuregen und solche Unterstellungen von dir zu geben

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Beccy333, 16. SSW am 25.01.2022, 20:21 Uhr

Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich aufgrund psychischer Belastung und Stress mich krankschreiben lassen. Ich habe mich dann mit meinen Arbeitgeber unterhalten und ihm alles geschildert, der hatte mir dann bv gegeben. Meine Tochter kam kurze Zeit später, in der 27ssw auf die Welt ob es an dem Stress lag? Kann gut sein. Deshalb kriege ich die Kriese, wenn andere Leute die psyche runterspielen, dass man ja nur faul seih. Jetzt habe ich direkt bv bekommen über meinen frauenarzt, mein Arzt meinte aber auch direkt wenn mein fa mir keins geben möchte stellt er eins aus.

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von Eternal84 am 25.01.2022, 20:57 Uhr

Zahlen ein BV nicht die Firmen? Aber schlimm genug, wenn das so ist, ich würde als Unternehmer keine Frau mehr einstellen wollen so viel auch zu Lohnunterschieden bei Männern und Frauen in Deutschland.

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von Desiderius, 25. SSW am 25.01.2022, 21:03 Uhr

Jein, die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Dieser kann sich aber über die Umlage U2 das volle Gehalt bei der Krankenkasse zurückholen.

Lg

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Re: du hast einen vertrag

Antwort von Desiderius, 25. SSW am 25.01.2022, 21:31 Uhr

Puh, eine ganz schön hitzige Diskussion hier :D

Also ich finde, dass es bei sowas kein schwarz- weiß denken geben sollte.

Wir alle kennen die Hintergründe nicht.
Wir wissen nicht, was genau auf der Arbeit bei Leolasa los ist.
Wo sie arbeitet, als was sie arbeitet, etc. Das sind alles Faktoren, die man mit einbeziehen muss.
Ich denke mal, mir wird keiner widersprechen, wenn ich behaupte, dass man zB einen Job als Krankenschwester in einer Notaufnahme nicht mit einem Job in einer Finanzabteilung vergleichen kann.
Wenn also eine Krankenschwester von Stress, Mobbing, Panikattacken, Schlaflosigkeit, Unwohlsein, etc erzählt haben Zuhörer (und nichts anderes sind wir hier!) einen ganz anderen Blick auf die geschilderten Situationen als wenn uns davon eine Bankmitarbeiterin berichtet.
All diese Gefühle sind rein subjektiv und können auch gar nicht auf die breite Masse angewandt werden. Denn jeder hat einen anderen Background und geht mit Situationen vollkommen anders um.

Wir wissen rein gar nichts über die Vergangenheit von ihr.
Vielleicht hat sie, wie viele von uns, über Monate oder sogar Jahre hinweg versucht schwanger zu werden. Da ist die Angst, dass durch Stress (der sich nachweislich negativ auf die Schwangerschaft auswirkt) Komplikationen auftreten vollkommen normal. Vielleicht hat sie genau damit bereits Erfahrungen gemacht- ob nun eigene oder durch Dritte mitbekommen ist dabei völlig unerheblich.

Wir wissen nicht, ob sie nicht vielleicht sogar in psychologischer Behandlung auf Grund der Angstzustände und Panikattacken ist oder war.
Und das geht uns auch gar nichts an!

Das sind unter anderem alles Faktoren, die man bei solch einer Entscheidung berücksichtigt. Und da kommen noch unheimlich mehr hinzu! Denn man kann nicht immer nur eine Sache nehmen, sie bewerten und daraus dann ein Urteil fällen. Menschen sind ganzheitlich zu betrachten.

Also frage ich mich gerade wirklich, warum hier teilweise so auf Leolasa herum getrampelt wird?
Sie hat eine normale Frage gestellt:
„Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen oder mir einen Tipp geben? Vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation gehabt?“

Auf diese Frage kann man ganz vernünftig antworten. Mit Ja oder Nein. Und dann vielleicht noch seine Erfahrungen teilen.
Ohne Vorwürfe. Denn die bringen einem überhaupt nichts.

Und auch auf die Gefahr hin, dass ich nun gesteinigt werde: ein Arbeitgeber dankt es einem nicht, wenn man sich für ihn kaputt arbeitet. Alle Mitarbeiter sind ersetzbar.
Und manchmal muss man sich entscheiden, was einem wichtiger ist. Und für mich würde IMMER die Familie im Vordergrund stehen.
Also ja, ich kann ihren Wunsch nach einem Beschäftigungsverbot verstehen und nachempfinden. Denn wenn ich die Wahl habe, dann entscheide ich mich für das ungeborene Leben in mir.
Denn hinterher sagen: „Hättest Du mal lieber das und das gemacht, dann wäre DAS jetzt nicht passiert.“ kann jeder.

Aber manchmal ist Vorsicht auch besser als Nachsicht!
Aber dafür muss man dann den Mut haben und für sich selbst einstehen. Denn das übernimmt keiner für einen.

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