Patchwork - Familien

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Geschrieben von Limayaya am 18.03.2017, 13:38 Uhr

Lage spitzt sich zu....

Ja, bei gemeinsamen Sorgerecht hat er nicht nur ein Anrecht darauf, zu wissen, wohin ihr in Urlaub geht.....Er kann sogar bei einem Auslandsurlaub darauf bestehen, dass er VORHER im Erlaubnis gefragt wird. (Diese Erlaubnis kann er allerdings nicht willkürlich verweigern, sondern nur, wenn berechtigte Zweifel bestehen, um Gesundheit ect. des Kindes. Also wenn ihr z. B. in ein Kriesengebiet fliegen würdet...oder wenn gerade kürzlich eine schwere Erkrankung beim Kind (Diabetes, Asthma ect.) diagnostiziert wurde, die noch nicht richtig eingestellt ist und sich somit zuspitzen könnte - weitab von deutsch sprechenden Fachärzten).

Vermutlich macht er es trotzdem, um dich zu ärgern, ja....nur, wie gesagt: beim Jugendamt bekommst du vermutlich auch nicht wirklich Unterstützung.

Aber wenn du mich fragst: nun heiratet doch erst mal, bekomm du dein Baby.....und dann noch mal duchatmen und das Thema Adoption ect. neu angehen....

Was mir allerdings in deinen ganzen Ausführungen fehlt: wie steht eigentlich dein Sohn zu der Namensgeschichte? Weiß er Bescheid, dass ggf. sein Vater den Kontakt abbricht?

 
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