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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.10.2013, 18:28 Uhr

und was mich auch interessieren würde:

Er hat ja auch ein "schlechtes Bauchgefühl" - da nehmen die beiden sich nix.

Ob beide ihre Einkommenssituation offen legen wollen oder nicht - das ist mMn Verhandlungssache. Aber wenn, dann wirklich beide. Nur einer ist doof. Man kann ja auch eine reine Betrachtung des Familienbedarfs in Betracht ziehen. Es sollte sich halt für BEIDE fair anfühlen.

Wie gesagt: Unabhängig davon, ob es stimmt - aber wenn er den Eindruck hat, daß er mit seinem (tatsächlich ja nicht besonders üppigen) Einkommen den Großteil des Familienbedarfs decken muß und sie derweil ihr Erbe in Sicherheit bringt, dann ist diese Sorge erstmal ernst zu nehmen.

Mein Ex wußte immer, wieviel ich verdiene, denn wir hatten ein gemeinsames Konto. Aber er war der (fälschlichen, aber leider durch Vernunft nicht auszutreibenden) Ansicht, daß meine Eltern unbegrenzt nachschießen können und wollen, wenn das Konto mal schwächelt. Also hat er ohne Rücksicht auf irgendwas alles ausgegeben, was auf dem Konto war. Da habe ich dann die Reißleine gezogen. (Er glaubt das übrigens immer noch - weswegen er es gerechtfertigt findet, sich mit illegalen Methoden seiner Unterhaltspflicht zu entziehen - aber das ist eine andere Baustelle.)

Insofern: Ein gemeinsames Konto schützt nicht grundsätzlich vor diesbezüglichen Mißverständnissen. Aber zunächst mal glaube ich ja an das Gute und Vernunftbegabte im Manne und gehe davon aus, daß eine Offenlegung der Fakten zu einer Bereinigung der beiderseitigen Bauchgefühle beitragen wird. Zumindest, solange man das Bauchgefühl des jeweils anderen ernst nimmt und ihn nicht als veräppelndes Früchchen abwertet.

 
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