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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.10.2013, 16:17 Uhr

umgekehrtes olchiparadies

Aber mehr als "glaube mir..." kann er doch gerade nicht. Weil er keinen Nachweis hat. Das Beweisen kann er ja erst starten, quasi. Bis dahin kann er gar nicht mehr tun als um "Glauben" bitten. Was soll er tun? Erwartest Du wirklich, daß er jetzt eine perfekt geführte Eingaben-Ausgaben-Rechnung für die vergangen 10 Jahre aus dem Hut zaubert? DAS fände ICH wirklich fies - als ob er sich fürs In-die-Pfanne-Hauen vorbereitet hätte.

Einkünfte aus Vermögen gehören mMn mit in die Einkommensberechnung. Das Vermögrn an sich nicht, aber die Einkünfte daraus. Die würden ja auch bei der Berechnung des Unterhalts einbezogen werden - also wenn er die Kinder hätte und sie ihm KU zahlen müßte. Was, als Berechnungsgrundlage, genau so gültig ist wie der KU, den er theoretisch zahlen müßte.

 
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