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Geschrieben von fiammetta am 25.01.2008, 9:32 Uhr

Re:

Hi,

richtig, bisher wurde die werte Ex-Gattin bis an das Ende ihrer Tage von ihm alimentiert, zumindest ab einer bestimmten Einkommensklasse, da er ja auch von etwas leben muß. Grundlage war sogar, daß ihr gewohnter Lebensstandard (!) nicht beschnitten werden durfte, was in der Praxis dann oft so aussah, daß sie sich den Bachblüten, Yoga und ihrer Schönheit widmen konnte und er nicht wußte, wovon er seine Miete bezahlen sollte. Wollte er in zweiter Ehe eine Familie aufbauen, dann mußte sich die zweite Gattin reiflich überlegen, ob sie sich eigene Kinder überhaupt leisten konnte, da sie diese ja fast alleine zu finanzieren hatte, sprich sich eben nicht dem dauerhaften Hausfrau + Mutter-Dasein wie ihre Vorgängerin widmen konnte. Die Kinder aus zweiter Ehe bezahlten also in jeder Hinsicht die Faulheit der ersten Gattin, die aber eben das rechtliche Recht (wohl kaum aber das moralische) dazu hatte. In einem Artikel auf spiegel-online.de textete eine Ex-Gattin, inzwischen um die 55, jämmerlich: "Aber ich hatte doch damit gerechnet, bis zur Rente vollkommen versorgt zu sein." Dummerweise hatte sie dabei vergessen, daß die lieben Kleinen nicht erst mit 40 aus dem Gröbsten `raus sind...

Ich finde das neue Scheidungs- und Unterhaltsrecht und dessen rückwirkende Anwendung vollkommen angemessen.

LG

Fiammetta

 
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