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Geschrieben von MM am 25.01.2008, 12:00 Uhr

Danke für die Infos und Meinungen...

... Wäre es nicht vielleicht eine Lösung, dass der Mann noch für eine bestimmte Übergangszeit zahlen muss (bis die Frau was gefunden hat und evtl. die Knderbetreuung geregelt hat) und dann nicht mehr? Also meinetwegen ein halbes Jahr oder so...?

Ach ja, und betrifft das Ganze eigentlich nur ¨FRauen, oder ist es auf den (obwohl bestimmt eher seltenen) Fall anwendbar, dass die FRau arbeitet und der Mann zu Hause ist?
Ich meine, ist das Gesetz allgemein gehalten ("der Ehepartner, der erwerbstätig ist", "der Ehepartner, der wg. KInderbetreuung zu Hause bleibt"...)?
Das würde mich noch interessieren. Wäre ja eigentlich logisch, oder?

 
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