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Geschrieben von kravallie am 24.04.2013, 12:28 Uhr

Bewusst falsche Daten bei Urkunden anzugeben ist strafbar !

wenn dich das jugendamt "interviewt" und du dort falsche angaben machst, ist das an eides statt und kann verfolgt werden.
wenn du aber gleich bei der geburt den vater angibst und der dann anerkennt, der auch weiß, daß er NICHT der vater ist, dann ist maximal der falsche vater dran. wenn er vom echten vater angezeigt wird.

immer davon ausgehend, der falsche vater wurde nicht getäuscht!!!
mütter sind diesbezüglich (manchmal erstaunlicherweise) ziemlich außen vor.

( bei ehelichen falschen vätern weiß ich das aus anwaltsquelle, daß das NICHT strafbar ist, ist aber auch eine urkunde, die wissentlich falsch ist....
gesetzestexte habe ich nicht parat und die info ist etwa 10 jahre alt )

ich finde das ansinnen der ap keineswegs verwerflich, bzgl der fristen des echten vaters und seinen einwendungen, würde ich mich aber wirklich anwaltlich schlau machen. auch was wäre, wenn sie das kind offiziell adoptieren lassen würde vom neuen.....zumindest mal durchspielen.
dann hat das alles weder ein moralisches noch kriminelles gschmäckle.

 
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