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Geschrieben von Ellina25 am 24.04.2013, 0:41 Uhr

Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Hallo ich habe mal eine Frage

Ich bin schwanger, der Vater vom Kind weiß das obwohl ich nicht wollte das er es erfährt er hat sich in private Sachen von mir über den PC eingehäckt und das herausgefunden.

Ich möchte ihn aber nicht als Vater eintragen lassen (klingt vielleicht scheiße hat aber viele gründe und der Unterhalt ist mir egal etc) ich will meinen jetzigen Partner eintragen lassen da ich mich von dem leiblichen Vater getrennt habe und mit dem rein nichts mehr zu tun haben will.

So meine Frage kann der leibliche Vater die Vaterschaft anfechten wenn ich meinen Partner aber als Vater eingetragen lassen habe und er keine beweiße hat das er der leibliche ist?
Kann der Vater mich vor Gericht ziehen und mich dann zwingen einen Vaterschaftstest machen zu lassen obwohl schon ein Vater eingetragen ist?

 
61 Antworten:

Re: Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Antwort von Patti1977 am 24.04.2013, 6:04 Uhr

Ja kann er. Das ist betrug, was du vor hast. Und wenn du dich trennst, meinst der neue zahlt dann freiwillig für eines anderen Kind??? Warum dem Kind Vater nehmen? Du hast ihn gepoppt, dann steh dazu.

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Re: Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Antwort von yellow_sky am 24.04.2013, 7:29 Uhr

Es ist unfähr dem kind gegenüber. Stell dir mal vor, deine mutter hätte das mit dir gemacht, und auf einmal kommt raus, (meistens kommt soetwas raus) das der mann der dich aufgezogen hat gar nicht dein richtiger vater ist...

Lg

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Re: Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Antwort von Berlinga am 24.04.2013, 7:32 Uhr

Es kann nicht angehen das die Allgemeinheit den Unterhalt für das Kind zahlt wenn ein unterhaltspflichtiger greifbar ist, zudem steht dem Kind der Unterhalt zu und verzichten geht nicht. Und dann ist da noch die Sache mit den Wurzeln. Das ist Betrug, da stimm ich zu.

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Re: Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Antwort von Disco-Bauch am 24.04.2013, 7:42 Uhr

Sowas klärt man im Fernsehen

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Re: Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Antwort von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 7:47 Uhr

Ja, kann er. Und Du machst Dich strafbar.
Lass es lieber gleich und starte Deine Mutterschaft nicht so.

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Re: Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Antwort von mf4 am 24.04.2013, 8:32 Uhr

Wow du bist noch schwanger also muss es den Neuen wenige Monate geben. Er soll nun ein Leben lang papa-tauglich sein und zahlen? Will er das überhaupt?
Da der echte Vater von dem Kind weiß und offenbar Rechte möchte wird er sie bekommen. Er wird deine Falschaussage widerlegen, seine Vaterschaft per Test feststellen lassen und dann ist er der Vater mit allen Rechten und Pflichten, ob dir das nun schmeckt oder nicht.

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Kann ich verstehen, aber bedenke.....

Antwort von einöde am 24.04.2013, 8:40 Uhr

Hallo Ellina,

einen anderen als Vater eintragen, als denjenigen, der es tatsächlich ist, würde ich Dir nicht empfehlen. Überlege Dir folgende Punkte:

1.) Was ist, wenn deine jetztige Partnerschaft in Brüche geht (und bitte sag nicht, dass passiert nicht!!), meinst Du der eingertragene (aber nicht leibliche Vater) zahlt dann Unterhalt? Da kommt es zu einen Kampf, der nicht schön ist und den Du auch verlieren wirst, da man die Vaterschaft feststellen kann!

2.) Wie sieht es finanziell aus: Wenn Du auf irgendwelche staatliche Unterstützung angewiesen bist, MUSST du den richtigen Vater angehen, da er ja dann Unterhalt für das Kind zahlen muss. Wenn du finanziell unabhängig bist (auch von deinem jetzigen Partner) dann hättest Du die Option garkeinen Vater anzugeben.

3.) Man soll eine solche "Lüge" nicht behördlich manifestieren, denk an das Kind....Für Kinder ist es wichtig die Wurzeln zu kennen! Es spricht -aus meiner Sicht- nichts dagegen, dass dein Kind mit deinem jetzigen Partener als Vater aufwächst, aber es soll ab einen gewissen Alter wissen, dass es nicht der leibliche Vater ist!

4.) Rechtliche Schritte kann sowohl dein jetztiger Partner als auch der Kindsvater einleiten, und ich denke wenn dein Kind älter ist sogar es selbst (da bin ich mir aber nicht sicher!). Es ist Betrug, und wird als auch solcher geandet!

5.) Auch wenn Du den Kindsvater nicht magst: Du bist mit ihm ins Bett gegangen also waren da mal irgendwelche Gefühle, ich denke so was soll man nicht versuchen auszuradieren sonderen sich darüber Gedanken machen warum man sich "mit so einen eingelassen hat". Manchmal ist das schmerzlich, aber es bringt einen weiter. Man muß sich im Leben manchal Dinge eingesetehen die weh tun und mit der eigenen Moral nicht zusammen passen, aber man hat diese Gefühle und Sehnsüchte....du kannst sie mit einer "Verleumdung" (ist nicht der Kindsvater) nicht ungeschehen machen, sondern nur Dich selbst verleumen.

6.) Wie geht es dem Kindsvater damit? Versetzte Dich in seinen Lage: Würdest Du es als gerecht empfinden, dass Du dein Kind nicht sehen könntest, nur weil Du dich von ihm getrennt hast? Er ist involviert und das kannst Du nicht mit einem Betrug rückgängig machen.

Ich habe drei Kinder (alle vom gleichen Mann, mit dem ich auch zusammen leben) und bei meinem mittleren steht der Vater auch nicht in der Geburtsurkunde, da er ihn nicht wollte und ich ganz klar sagte, dass ich ihn nicht abtreibe (Spiralenkind) aber ihm freistelle, ob er in der Geburtsurkunde eingetragen werden will oder nicht, denn dann hat er auch keinen Pflichten aber halt auch keine Rechte. Er hat sich für "nein" entschieden, was er heute bereut........

Ich fand und finde meinen Entscheidung für das Kind und gegen Eintrag in der Geburtsurkunde auch heute noch richtig! Ich konnte mir das halt auch leisten, da ich finanziell die Kinder von anfang an auch alleine durchbringen konnte (ohne Harz 4 etc.).

Die Erkenntnis, das mein Partner weder zu mir, noch zu seinen Kinder ja selbst nicht mal zu sich selbst steht gegenüber seinen Eltern, war schmerzhaft und hat mich manche Tränenen gekostet. ABER dafür habe ich mir IMMER meine absolute finanzielle, zeitliche und "kinderbetreungstechnische" Unabhängigkeit beward, zuerst aus Angst, dann aus Stolz und jetzt weil ich es genieße :-))! Hätte ich damals den Vater eingetragen (wie üblich) wäre ich in die mentale und dann wohl irgendwann auch finanzielle Abhängigkeit gerutscht....und hätte immer ein schlechtes Gewissen gehabt, dass ich ihm das Kind "raufgezwungen" habe....

Das besagte Kind ist heute 8 Jahre alt und weiss, dass sein Vater nicht in der Geburtsurkunde steht, aber das der Mann zu dem der "Papa" sagt auch sein Vater ist. Die Hintergründe habe ich ihm auch erklärt und auch mit dem Hinweis, er soll sich das bitte auch von Papa erzählen lassen, denn der sieht das sicher anders, genauso wie es ja auch immer zwei Versionen gibt wenn Du mit deinem Bruder streitest ;-)! Ich denke das war "kindgerecht" erklärt ;-)

Also nochmals:
Lieber keinen Vater eintragen in der Geburtsurkunde, aber bitte KEINEN falschen!

Viel Kraft und Zeit zum Nachdenken!
einöde

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@einöde

Antwort von Fredda am 24.04.2013, 8:44 Uhr

SO könnte ich nicht weiter mit dem Mann zusammenleben, die Beziehung wäre für mich zuende gewesen (und auch ich bin finanziell unabhängig)

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Re: @einöde

Antwort von Osterhase246 am 24.04.2013, 8:48 Uhr

ich versuch mich gerade in das mittlere kind reinzuversetzen....das große und das kleine kind haben ihren vater in der geburtsurkunde stehen und das mittlere nicht. wie soll sich das kind dabei fühlen? wenn ich mein 2. kind schon nicht möchte, wieso mach ich dann noch ein drittes?

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Re: @einöde

Antwort von Fröschli am 24.04.2013, 8:49 Uhr

Verstehe ich das richtig, dein Mann hat euer mittleres Kind nicht anerkannt?
Es hat ja nichts mit der Geburtsurkunde zu tun. Da kann man den Vater nach der Anerkennung nachtragen lassen.
Wenn dein Mann es bereut, warum hat das zweite nicht zeitgleich mit dem dritten anerkannt?

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Re: @einöde

Antwort von Tonic2108 am 24.04.2013, 8:52 Uhr

Das habe ich auch gedacht. Für mich wäre es schon nach Kind 2 aus gewesen. Mit diesem Mann hätte ich kein drittes Kind bekommen, da gehört für mich mehr dazu als finanzielle Interessen.

Ansonsten stimme ich einöde bezüglich der AP zu.

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Re: @einöde

Antwort von Fredda am 24.04.2013, 8:52 Uhr

Klang mir, als ob SIE nun nicht mehr will - und das wäre Machtdemonstration auf dem Rücken (der Seele) des Kindes, ich finde das ganz gruselig.

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Hast du ihm GESAGT, dass sein vater ihn abtreiben wollte??????

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 8:55 Uhr

ich weiß nicht, einöde, abgeklärt klingst du und irgendwie durchdacht, aber bist du sicher, dass das alles einfach so wegzustecken ist für ein Kind?

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Re: Hast du ihm GESAGT, dass sein vater ihn abtreiben wollte??????

Antwort von Fredda am 24.04.2013, 9:00 Uhr

nein, das klingt nachtragend und fahrlässig, kein bißchen abgeklärt, so als wollte sie für alle Zeiten einen Trumpf gegen den Vater in der Hand halten

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vielleicht ist abgeklärt das falsche wort, ich finde, sie klingt so

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 9:16 Uhr

nach "alles easy, alles gut überlegt, alles fein, kein problem bei irgendwem", aber ich glaube das nicht.
das klingt nach Ressentiments bei allen dreien, bzw. v.a. den erwachsenen....was das kind denkt und fühlt? k.A., aber es muss schlimm sein, zu wissen, dass nur die mama einen wollte und die anderen kinder auch vom papa gewollt waren, nur man selber sollte abgetrieben werden, wenns nach dem erzeuger gegangen wäre.....das kann doch nicht folgenlos bleiben?

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Re: vielleicht ist abgeklärt das falsche wort, ich finde, sie klingt so

Antwort von Fredda am 24.04.2013, 9:20 Uhr

alleine schon die Tatsache, dass der Vater nicht eingetragen ist, ohne die Abtreibungsinfo...

schlimm

guten Morgen übrigens :-)

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Wer zum Zeitpunkt der Geburt dein Ehemann ist, wird automatisch als Vater eingetragen

Antwort von Sailor am 24.04.2013, 9:22 Uhr

...völlig egal, von wem das Kind biologisch abstammt.

Ganz einfach. Ganz klipp und klar. Per Gesetz. Per Heiratsurkunde. Ohne weiteres Vaterschaftsanerkennungsgedöns. Nichts illegales dabei. Kein (gesetzlicher) Betrug. (moralisch aber wohl schon).

Ist komisch, aber is so. Die Ehe steht vor dem Gesetz noch über der Biologie.

Anfechtung ist wohl möglich, aber nur unter Umständen. Für den leiblichen Vater wird es schwierig werden, wenn der Kuckucksvater bereits eine soziale-emotionale Bindung zum Kind aufgebaut hat. Ich glaube, es gibt da Fristen.

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schön und gut, aber weder die AP noch einöde scheinen verheiratet zu sein

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 9:23 Uhr

insofern sinnentleerter beitrag in diesem strang

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Guten Morgen ;)

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 9:24 Uhr

stayin alive

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Was nicht ist, kann ja noch werden

Antwort von Sailor am 24.04.2013, 9:27 Uhr

...zumindest bei der AP.
Auf einöde bezog ich mich überhaupt nicht.


"insofern sinnentleerter beitrag in diesem strang"

Nur weil du den Sinn nicht erkennst, heißt das nicht, dass da keiner ist.

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Re: Ich will ihn nicht als Vater eintragen

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 9:28 Uhr

eine straftat ist das sicher nicht, nicht mal wenn dein aktueller freund es nicht wüßte, daß er NICHT der vater ist.
man bedenke die x kuckuckskinder.....
wenn du keine sozialleistungen beantragst und der neue damit einverstanden und die rechte und pflichten trägt, ist doch alles gut.
ich sehe das als quasi-adoption ohne den ganzen papierkrieg.
mach dich aber mal schlau, was die fristen der anfechtung angeht. das sind m.w. 2 jahre nach kenntnis. es müssen aber alle drei dann damit einverstanden sein. glaub ich. am besten du läßt dich von einem fachanwalt für familienrecht beraten.

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Re: schön und gut, aber weder die AP noch einöde scheinen verheiratet zu sein

Antwort von Häsle am 24.04.2013, 9:28 Uhr

Vielleicht ist der Neue ja verliebt oder doof genug, sie noch vor der Geburt zu heiraten...
Dann stünde er automatisch in der Urkunde, oder?

Ich finde beide Geschichten ganz übel.

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wolltest du damit den tip andeuten

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 9:33 Uhr

noch zu heiraten?

das ist ja ein großartiger grund....

und die lüge dem kind ggü wird dadurch ja nicht kleiner.
und die "rechts- und pfilchts-Vornethaltung" ggü dem tatsächlichen biologischen vater ja auch nicht.

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Ich bin da eher der nüchterne Typ, tippen und andeuten liegen mir nicht so

Antwort von Sailor am 24.04.2013, 9:38 Uhr

Ich ziehe es vor, Informationen zu vermitteln, Fakten und Gesetzeslagen zu zitieren (die sie sich früher oder später selber ergoogelt hätte). Was sie daraus macht, ist doch ihr Bier, nicht meins.

Das Moralisieren und Zeigefingerwedeln überlasse ich anderen.

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Bewusst falsche Daten bei Urkunden anzugeben ist strafbar !

Antwort von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 11:01 Uhr

Und der Ex wird aussagen können dass sie es wusste, ein Test wird das untermauern.
Gar keinen anzugeben wenn man sich das finanziell leisten kann ok, damit habe selbst ich mich angefreundet in der Zeit hier.
Aber bewusst zu täuschen und eine frische Beziehung da reinzuziehen , ne,das echt nicht.

Wie stabil soll die sein um diese Verantwortung zu tragen nach der kurzen Zeit ?

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sailor

Antwort von Holzkohle am 24.04.2013, 11:36 Uhr

dann googel mal genau, so "schwer" ist das nämlich seit einigen Jahren für die zweifelnden KVs nicht mehr, einen Vaterschaftstest durchzudrücken, auch wenn die Mutter dagegen und ein anderer Mann als Vater eingetragen ist. Dem richtigen KV ist inzwischen klar, dass er Vater wird. Also kann er im Vorfeld bereits schön Gas geben und das dem JA melden.

Ansonsten stimme ich hier mit allen überein. Dem Kind den richtigen KV zu verheimlichen und einen anderen Mann/Menschen als KV auszugeben empfinde ich selbst als emotionalen Betrug. Ich könnte meinem Kind nicht mehr in die Augen schauen. Und jetzt spinnen wir mal weiter - was, wenn wirklich mal so Fälle auftreten wie "Hilfe, wir brauchen eine Niere.. wir brauchen sein Blut" lalala - was meinst, wie doof das Kind dann mal eben schaut.

Ein Mann, mit dem Du jetzt gerade zusammen bist (kann ja so lang noch nicht sein, wenn Du noch schwanger und vom KV getrennt bist), soll als Vater in die Geburtsurkunde, steht dann für alles gerade - steht im Recht und in der Pflicht, verändert die Erbrechtsfolge usw. Ansonsten merkst es aber noch, oder?

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Re: Was nicht ist, kann ja noch werden

Antwort von Nikas am 24.04.2013, 12:21 Uhr

Sailor, erklär den Sinn des Einödhofs. Ich versteh ihn auch nicht. Und halte das Konstrukt laut Schilderung (die sicherlich nicht alles hier bloßlegt) für pseudoemanzipiert, gar nicht durchdacht. Das Mittelkind ist demnach ein halbillegaler, nicht vollständig in den Grundplänen ausgewiesener Anbau an diesem Hof, und "weiss" es auch noch.

Was muss man da verstehen, wenn es die Architektin selbst nicht versteht bzw. schlüssig erklären kann?

Was liest Du heraus, was ich nicht sehe? :-) Echte offene Frage.

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ich glaube, sie meint die AP

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 12:26 Uhr

und impliziert ist, dass die noch schnell den neuen ehelichen soll, damit er offiziell als vater eingetragen wird.

abgesehen vom moralischenzeigefingergewedel denke ich nicht, dass das klappt.

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BITTE?

Antwort von Blueberry am 24.04.2013, 12:28 Uhr

Du hast deinem Kind bitte bitte nicht allen Ernstes erzählt, dass sein Vater es nicht wollte, sondern lieber gehabt hätte, wenn es abgetrieben worden wäre???

Hervorragend. So eine Mutter hab ich nämlich auch. Die hat mir das auch ständig erzählt, dass mein Vater sie vor die Wahl gestellt hätte, entweder das Kind oder er. Ganz super Leistung sowas!!

Damit hat meine "Mutter" jedesmal zeigen wollen, wie viel Mutterliebe ja in ihr steckt, da sie mich ja ganz offensichtlich nicht abgetrieben hat. Aber dass zum Muttersein weitaus mehr gehört, als 40 Schwangerschaftswochen...DAS hat sie bis heute nicht kapiert.

Nun gut... ich hoffe ehrlich, du hast DAS nicht wirklich getan. Wenn doch: Armes Kind!!!!

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Re: Bewusst falsche Daten bei Urkunden anzugeben ist strafbar !

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 12:28 Uhr

wenn dich das jugendamt "interviewt" und du dort falsche angaben machst, ist das an eides statt und kann verfolgt werden.
wenn du aber gleich bei der geburt den vater angibst und der dann anerkennt, der auch weiß, daß er NICHT der vater ist, dann ist maximal der falsche vater dran. wenn er vom echten vater angezeigt wird.

immer davon ausgehend, der falsche vater wurde nicht getäuscht!!!
mütter sind diesbezüglich (manchmal erstaunlicherweise) ziemlich außen vor.

( bei ehelichen falschen vätern weiß ich das aus anwaltsquelle, daß das NICHT strafbar ist, ist aber auch eine urkunde, die wissentlich falsch ist....
gesetzestexte habe ich nicht parat und die info ist etwa 10 jahre alt )

ich finde das ansinnen der ap keineswegs verwerflich, bzgl der fristen des echten vaters und seinen einwendungen, würde ich mich aber wirklich anwaltlich schlau machen. auch was wäre, wenn sie das kind offiziell adoptieren lassen würde vom neuen.....zumindest mal durchspielen.
dann hat das alles weder ein moralisches noch kriminelles gschmäckle.

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Re: Bewusst falsche Daten bei Urkunden anzugeben ist strafbar !

Antwort von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 12:36 Uhr

Adoption wäre eine runde Sache. Nach Hochzeit etc.
Haben wir auch so gemacht.

Die Mutter versichert aber auch, dass die Daten richtig sind.
Ich finde die Seite nicht mehr, aber habe neulich erst gelesen, dass eine Frau eine erhebliche Geldstrafe zu zahlen hatte, als der richtige Vater bei den Gerichten Erfolge erzielte.
Das Kind landete sogar bei ihm, da sich die Mutter so quer stellte, dass eine Kindeswohlgefährdung gesehen worden ist.
Nun hat sie betreuten Umgang !

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@blueberry

Antwort von 96AlteLiebe am 24.04.2013, 12:37 Uhr

Muhahaha... sind unsere Mütter verwandt oder gar die gleiche Person?? :-D
Ich sollte zwar nicht abgetrieben werden, meine Mutter war allerdings alleinerziehend.... mit den Worten:

"Meine beiden besten Freundinnen waren schwanger und ich nicht- das ist doch unfair... dann hab ich mir halt nen Dummen gesucht, der mich anbumst und den mit Schwangerschaft wieder abgeschossen" (Zitat Ende)

Andere Situation, ähnliches Feeling ;-)

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Re: @blueberry

Antwort von Blueberry am 24.04.2013, 12:39 Uhr

Mir wäre nicht bekannt, dass ich eine Schwester habe... *gg*

Aber ja, manche Frauen... echt... und später dürfen dann die Kinder ihre Baustellen aufräumen, die solche "Mütter" mit so einem Dahergelabere aufgerissen haben.

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Re: Ich bin da eher der nüchterne Typ, tippen und andeuten liegen mir nicht so

Antwort von Nikas am 24.04.2013, 12:41 Uhr

naja, Sailor, das was Du moralisieren nennst, könnte man positiv ausgedrückt die Partei des Kindes ergreifen nennen.

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steht eigentlich irgendwo

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 12:43 Uhr

daß im ap-fall der neue mann getäuscht werden soll?
es gibt auch männer, die sich freiwillig und auch gerne verpflichten.

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Re: @blueberry

Antwort von 96AlteLiebe am 24.04.2013, 12:45 Uhr

Ich habe strikt aufgeräumt- kein Kontakt seit Jahren ;-) Das Beste was ich je gemacht habe :-)
"Den Dummen, der sie angebumst hat", hab ich mit 20 kennengelernt und seit dem auch regelmäßigen Kontakt.... wie das Leben so spielt... da ist ihr Plan nicht so richtig aufgegangen :-)

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nein, steht da nicht und in meiner unendlichen blauäugigkeit

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 12:46 Uhr

war ich auch davon ausgegenagen, das er eingeweiht ist und sie ihm kein 6-monats-kind mit 3500 g unterjubeln will, aber zumindest meine antworten haben sich auf diese frage auch gar nicht bezogen´...

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Re: @blueberry

Antwort von Blueberry am 24.04.2013, 12:49 Uhr

Hast ne PN. :)

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Re: Bewusst falsche Daten bei Urkunden anzugeben ist strafbar !

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 12:57 Uhr

ich denke mal, daß das gesetz, wenn es eins gibt, da recht schwammig ist und viel spielraum lassen. ich schrieb ja, wenn der echte vater klagt und auch der falsche vater getäuscht wurde, sieht es u.u. anders aus.
jeder fall ist anders und jeder richter entscheidet auch anders.

in einer normalen geburtsurkunde versichert man nichts. also zumindest habe ich 2x nichts versichert und 1x sogar den vater gar nicht angegeben. war ja auch eine lüge, denn ein kind HAT einen vater. zwingend.

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Na, das erzähl mal Maria von nazareth ;)))

Antwort von Leewja am 24.04.2013, 12:58 Uhr

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Re: @blueberry

Antwort von 96AlteLiebe am 24.04.2013, 13:05 Uhr

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warum denn die partei des kindes???

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 13:06 Uhr

ich gehe mal schwer davon aus, daß die ap gründe hat, den vater nicht angeben zu wollen.
das können auch gründe sein, die GUT für das kind sind.
vll ist es gut, daß sich der neue mann des kindes annehmen will?
vll kann auch der echte vater froh sein, er muß keinen unterhalt zahlen und der neue MÖCHTE?
komisch, daß man da immer ein szenario im kopf hat.....
hey nikas, du bist doch sonst nicht so phantasielos!!!

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Re: warum denn die partei des kindes???

Antwort von Blueberry am 24.04.2013, 13:22 Uhr

Hm. Die "Gründe" der Mutter sind aber später nicht zwingend für das Kind nachvollziehbar. Man nimmt dem Kind ja auch irgendwie damit die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen, oder?

Manchmal resultieren diese Gründe der Mütter ja auch nur aus eigenem egoistischen Denken.

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Re: warum denn die partei des kindes???

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 13:32 Uhr

manchmal ist es aber auch berechtigt.

steht eigentlich irgendwo, daß die AP dem kind nicht sagen wird, wer der echte vater ist?
das kind ist noch nicht mal auf der welt....

( was einöde betrifft, das habe ich nicht gelesen! )

adoptiert werden darf dann aber oder? da nimmt man dem kind ja auch die möglichkeit, sich ein bild zu machen. u.u.

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Sie war ja auch nur die Leihmutter. ;-)

Antwort von Petra28 am 24.04.2013, 13:38 Uhr

http://www.goetterwiewir.de/videos2.html

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Re: warum denn die partei des kindes???

Antwort von Blueberry am 24.04.2013, 13:38 Uhr

Die AP schreibt, dass sie rein gar nichts mehr mit dem KV zu tun haben möchte. Ich denke eben, dass das nicht die beste Basis dafür ist, dem Kind später unvoreingenommen zu sagen: Du, dein Vater ist der und der...etc.

Wissen tu ich es natürlich nicht. Natürlich kann es durchaus auch wirklich gute Gründe geben, dem Kind seinen Vater lieber nicht vorzustellen... aber aus meiner eigenen Geschichte heraus reagiere ich da etwas empfindlich. Ich habe nämlich erst vor ein paar Jahren ein Attest meines damaligen Kinderarztes gefunden, das meine Mutter und meine Oma erwirkt hatten, damit mein Vater mich nicht mitnehmen durfte... sie sind damit durchgekommen. Und nach heutiger Sicht der Dinge wäre vielleicht einiges anders gelaufen, wenn sie nicht ihre "guten" Gründe gehabt hätten für sowas...

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Re: warum denn die partei des kindes???

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 14:12 Uhr

wer weiß, was die ap denkt, wenn das kind da ist.
wer weiß, was der falsche vater denkt, wenn er die anerkennung unterschreiben soll.
ich finde, man darf drüber nachdenken und nachfragen, was es für konsequenzen hat/hätte ohne daß man gleich gelyncht wird.

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Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von desireekk am 24.04.2013, 15:04 Uhr

Hallo Mädelz,

so, wegen Euch bin ich jetzt extra in die Untiefen meiner Unterlagen eingedrungen und habe nachgeschaut (denn meine beiden Kinder sind unehelich geboren, der Vater musste also anerkennen):

Der Vater erklärt vor einem Urkundsbeamten beim Jugendamt auf einer URKUNDE (steht genau so drauf), dass er der Vater ist.

Die Mutter erklärt in einer URKUNDE (steht auch da genauso drauf), dass sie dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmt, eben WEIL er der Vater ist.

Und nachdem wir § 1592 BGB gelesen haben, ist der neue Partner nach der Erklärung erst mal der Vater. (Text ganz unten).

Aber der biologische Vater kann natürlich die Vaterschaft feststellen lassen und dann Klage einreichen um in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden.

Wenn der eingetragene Vater die Vaterschaft anerkennt obwohl er weiß dass er nicht der biologische Vater ist, dann ist das absolut Urkundenfälschung.

Zu diskutieren wäre jetzt, wo man hier einen Unterschied zw. Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde ziehen kann/mus.
(Mag ich jetzt aber nicht :-) )

Fakt ist aber eben die ggf. Urkundenfälschung weil beide eine beurkundete Erklärung abgeben.

Vaterschaft.Viele Grüße

Désirée

~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 15:22 Uhr

dann sind die beiden kinder einer freundin vaterlos und sie ist jungfrau maria, denn er hat die vaterschaft nie offiziell anerkannt.
kinder sind 11 und 8.
gibt es auch. wenn es egal ist, bzw so lange keine ansprüche gestellt werden, alg2 oder unterhaltsvorschuss, muß auch nicht zwingend anerkannt werden.

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Re: warum denn die partei des kindes???

Antwort von Blueberry am 24.04.2013, 15:26 Uhr

Ja darf man. Man sollte dennoch trotz eigener Animositäten das Wohl seines Kindes nicht aus dem Auge verlieren und nicht die eigenen Bedürfnisse/Ansichten automatisch aufs Kind übertragen. Denn nur, weil ein Mensch in meinem eigenen Leben evtl. keinen Platz mehr hat, heißt es ja nicht, dass er im Leben des Kindes keinen durchaus tauglichen Platz einnehmen könnte. Mehr sag ich nicht.

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 15:41 Uhr

Solange keiner Ansprüche an Kind oder Staat stellt, ist eine Anerkennung und Eintragung kein Muss soweit ich weiß.

Wer aber wissentlich eine falsche Beurkundung durchführt, siehe oben....

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Das hat meine Mutter meinem Bruder auch gesagt

Antwort von Steffi528 am 24.04.2013, 16:19 Uhr

also, das sie ihn hatte abtreiben wollen (damals gab es ja noch das Mitspracherecht des Vaters, immerhin waren die beiden mal verheiratet)

Und da wundert sich meine Mutter, wieso ich so schlecht auf sie zu sprechen bin...

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von desireekk am 24.04.2013, 18:01 Uhr

Naja Kravallie,

NICHT zu beurkunden ist ja OK. Dann hat auch keiner was falsches gesagt.
Keiner wird gezwungen, einen Vater feststellen zu lassen, wenn keine 3. Partei oder anderweitige Ansprüch im Spiel sind.

Aber falsch zu beurkunden ist Urkundenfälschung.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 18:26 Uhr

*seufz* was seid ihr wieder streng mit mir :-)

die ap fragte auch nicht nach beurkundung, sondern nach eintragung. wahrscheinlich in unkenntnis dessen, was dann alles kommt, wenn das kind auf der welt ist.
aber jetzt weiß sie es ja. braucht sie nur noch die gewissheit, daß der echte vater nicht klagen wird. in der regel geht es bei solchen konstellationen ja um geld und der echte vater wird froh sein, daß er finanziell aus dem schneider zu sein scheint.
aber das ist reine spekulation.

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von desireekk am 24.04.2013, 18:38 Uhr

:-)
Frag mal meine Kinder ob ich streng bin :-)

"Eintragen" bedeutet aber bei genauerem hinsehen dass eine Urkunde erstellt wird.
Der normale Laie kennt doch nicht die Unterschiede.

Zudem kann die Vaterschaft auch schon vorgeburtlich anerkannt werden.Hab ich einmal bei Junior Nr. 2 gemacht, denn wenn das Kind da ist, hat man anders zu tun als schnellstmöglich deswegen zum JA zu rennen.

Trotzdem: nur wg. des Geldes auf ein Kind zu verzichten.... näää...

LG

Désirére

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 18:51 Uhr

ich glaube, das siehst du ein bißchen sehr romantisch mit den vaterschaften. das zahlen wird doch am allermeisten von den erzeugern bejammert.
bei der konstellation der ap würde ich auch den teufel tun und vorgeburtlich irgendwas regeln.
das jugendamt kommt von allein, das muß gar nicht schnellstmöglich sein.

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 18:57 Uhr

Wenn sie aufs Geld nicht angewiesen ist, dann kann sie die Spalte Vater ja einfach leer lassen und schauen ob er sich rührt.
Solange das Kind irgendwann über seine Herkunft informiert wird.

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von kravallie am 24.04.2013, 19:02 Uhr

das meinte ich u.a.
einfach gar nichts machen. wenn er nichts weiß, wird er sich auch nicht rühren.

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 19:10 Uhr

Aber laut ihrem Post weiß er es doch.
Ist aber die Frage ob er handelt , aber das muss sie dann eben aussitzen.

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Re: Das ist Urkundenfälschung von Mutter UND *Vater*

Antwort von kravallie am 25.04.2013, 9:47 Uhr

er weiß, daß sie schwanger ist und daß es möglicherweise sein kind ist, aber er weiß nicht, wann es geboren wird. wenn sie es ihm nicht mitteilt. was sie ja auch nicht muß.....

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Re: den Vater must du nicht angeben.

Antwort von Cata am 25.04.2013, 19:15 Uhr

Wie das mit dem Neuen ist, weiss ich nicht. Ich würde ihn einfach vor der Entbindung ehelichen. Dann stellt vermutlich niemand blöde Fragen.
Der Vater kann auch ohne deine Einwilligung keinen Vaterschaftstest einfach so verlangen.

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