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Geschrieben von Itzy am 10.11.2013, 12:57 Uhr

wieso müssen sich kirchliche kigas nicht an den rechtsanspruch halten- ist mir neu!!!

wir sind ein waldkiga, und wir sind ein vom kreis anerkannter und kibiz geförderter. wir unterliegen deshalb allen auflagen des kibiz, genau wie alle kirchlichen oder sonst wie kigas hier im kreis- wenn sie kibiz gefördert sind.
das heißt, wenn wir noch kapazität hätten, könnte uns der kreis kinder zuweisen, oder wir bitten um eine platzzahlüberschreitungsgenehmigung.
das haben wir schon getan. das jugendamt hier bekommt das sehr gut hin, in einzelfällen mit tagesmüttern im u3 bereich statt eines krippenplatzes.
das kann aber wie auch schon genannt dazu führen das man nicht seinen wunschkiga und die std- bekommt.
meine erfahrung- FREUNDLICH fragen, gut begründen, nach alternativen fragen.

 
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