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Geschrieben von Steffi528 am 10.11.2013, 18:16 Uhr

ich glaub, ich such denn mal die Urteile zusammen -- hier KiTaG

vom deutschen Städtetag etc...

http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=D9E03E81B633DB9455FE276CF4C493B9.jpc5?quelle=jlink&query=KiTaG+ND&max=true&aiz=true#jlr-KiTaGNDrahmen

Niedersachsen, KiTaG § 12

aber

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/24.html

Absatz 3

Der Jugendhilfeträger ist das Jugendamt, der durch eine "Abtretung" (z.B. eine Heranziehungsvereinbarung), diese Aufgaben aus SGB VIII auf Gemeinden und die auf andere Träger abgewälzt haben.
Daher ist das Jugendamt als Jugendhilfeträger schon erster Ansprechpartner, wenn die anderen Träger, die vom Landkreis (Jugendamt) die Aufgaben übernommen haben, tatsächlich zu wenige Plätze bereitstellen.
Mir geht es aber da tatsächlich eher um die Kindertagespflege.

Rechtsprechungen (unterschiedliche, wenn ich sie finde), suche ich heraus und stelle sie dann auch rein.

Das Landesrecht gilt zu beachten!!!!


Ich suche weiter, morgen und die nächsten Tage

 
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