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Geschrieben von Johanna3 am 11.11.2013, 9:49 Uhr

Dein Irrtum Fuchsina - Doch!

Hallo!

Ich habe den Link gelesen. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, zweifellos.

Aber einen EVENTUELLEN Ausbildungsplatz in AUSSICHT zu haben reicht nicht aus, um einen GANZTAGSPLATZ beanspruchen zu können. Um da eine Chance zu haben, braucht es eine schriftliche Zusage, da der Bedarf MOMENTAN noch nicht besteht. Ob das gerecht ist, ist eine andere Sache.

Freundliche Grüße

Johanna

 
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