Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Fuchsina am 11.11.2013, 12:01 Uhr

Johanna hör bitte auf falsche Informaitonen zu verbreiten

aber von um Gottes Willen willst Du das aus dem Link herauslesen.

Dort steht eindeutig, dass der Rechtsanspruch NICHT an die Berufsätiigkeit der Eltern gekoppelt ist und das ARBEITSSUCHE NATÜRLICH bereits ein Bedarf darstellt. Auch steht nirgends, dass man irgendwas SCHRIFTLICH nachweisen muss.

Hör nun bitte auf hier einfach falsche Tatsachen zu verbreiten. Es ist ein Märchen, dass der Rechtsanspruch sich nur auf einen Halbtasplatz erstreckt. Wenn die AP eine Vollzeitausbildung anfangen will - was sie ja schon auch in Aussicht hat - dann ist ihr individueller Bedarf selbstverständlich ein Ganztagsplatz und genau DAS wird vom Rechtsanspruch abgedeckt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.