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Geschrieben von Johanna3 am 10.11.2013, 14:10 Uhr

Dein Irrtum Fuchsina

Hallo!

Ich ging vom Ausgangsthread aus.

Wo steht denn etwas von einem Recht auf einen Ganztagsplatz? Eine AUSSICHT auf einen EVENTUELLEN Ausbildungsplatz gilt noch NICHT als Bedarf. Dafür braucht es eine schriftliche Bestätigung.

Was die Plätze angeht: Selbst wenn diese ausreichen, woher nimmt man das Personal? Trotz erhöhten Kapazitäten in den Fachschulen für Sozialpädagogik, gibt es nicht annähernd genug Bewerber.

Daran, dass bereits die Drohung mit einem Anwalt wirkt, zweifele ich gar nicht. Da sollte sich dann aber keine mehr darüber aufregen, dass Kindergärten reine Verwahranstalten werden.....

Freundliche Grüße

Johanna

 
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