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Geschrieben von Jeckyll am 08.11.2013, 12:29 Uhr

der Rechtsanspruch bringt in diesem fall gar nichts

Denn der Anspruch besteht nur auf eine Öffnungszeit von 20-25 std in der Woche. Wenn sie also zum ja geht und auf einen Platz besteht (was ihr gutes Recht ist) dann bekommt sie einen Platz mit geringer Öffnungszeit, was ihr in der. Ausbildungsuche mal gar nichts bringt und verliert so womöglich den Platz auf der Warteliste in der GanztagsEinrichtung

Jeckyll

 
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