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Geschrieben von Zwerg2010 am 10.06.2013, 14:44 Uhr

RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

... ein Beitrag im Focus - es möge sich jeder seine eigene Meinung zu bilden

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-31686/betreuungsnot-in-deutschland-so-klagen-eltern-den-kita-platz-fuer-ihr-kind-ein_aid_1007378.html

 
8 Antworten:

Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Steffi528 am 10.06.2013, 17:43 Uhr

Das würde ich IMMER vor Ort genau prüfen, denn es gibt da viele wenn´s und aber´s ;-)

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Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Fuchsina am 11.06.2013, 11:36 Uhr

Was soll man da eine Meinung bilden?? Der Rechtsanspruch ist m.W. . seit 2007 gesetzlich verankert und seit diesem Zeitpunkt ist es klar, dass es dieses Jahr umgesetzt wird. Der Staat hattae also fünf Jahr Zeit um für die Plätze zu sorgen. Tut er dies nicht, ist es doch klar, dass die Eltern ihr Recht einklagen.

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Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Steffi528 am 11.06.2013, 18:31 Uhr

Die Eltern sollten nur genau wissen, was sie tun. Wenn sie z.B. auf einen Wunschkindergarten bestehen, die Gemeinde einen Alternativplatz anbieten können, reicht es nicht zur Klage.
Ich habe etwas Sorge, das sich einige Eltern von sehr geschäftstüchtigen Anwälten in unsinnige und dann auch teure Klagen treiben lassen, daher bitte immer vor ORT prüfen (vor einigen Monaten machte doch so eine Anwaltskanzlei "Werbung" hier, die das so darstellten, als gäbe es gar keine Probleme mit den Klagen, dem ist aber NICHT so.

Gespannt bin ich jedoch, ob der teuere Platz bei einer Tagesmutter angenommen werden muss und in wie weit der Alternativplatz entfernt sein muss (12 km ist das, was ich bisher gehört habe, kenne aber auch einige Leute, die sagen 20 km einfache Strecke ist ja wohl machbar) Da bin ich auf die aktuelle Rechtsprechung sehr gespannt.

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Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Fuchsina am 11.06.2013, 23:01 Uhr

Es gibt ja schon einige Entscheidungen aus Rheiland-Pfalz, insoweit ist es kein Neuland.

Ein Platz bei einer Tagesmutter ist natürlich kein Ersatz und die Gemeinde muss den Preisunterschied zwischen Kita und Tagesmutter erstatten.

Die Entfernung muss zumutbar, mit öffentlichen Verkehrsmitteln machbar und auf dem Weg zur Arbeitsstätte sein.

Es muss natürlich aber jedem klar sein, dass man keinen Anspruch auf einen Platz in einem speziellen Kita hat.

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Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Steffi528 am 12.06.2013, 15:17 Uhr

Die Tagespflege ist aber im Rechtsanspruch für die U3-Kinder mit eingeplant (von den 35 % Plätzen sollen 30 % von der Tagespflege abgedeckt werden --> kann ich Dir raussuchen, wenn Du magst)
Die Differenz wurde der Kosten wurde nur nicht "beachtet" deshalb finde ich das sehr spannend.

Wenn Du schon Urteile hast, bitte zu mir ;-) Ich bin da sehr gespannt drauf

Entweder per PN oder eigentlich passender im Betreuungsunterforum.

Grüße

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Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Steffi528 am 12.06.2013, 15:18 Uhr

30 Prozent der neugeschaffenen Plätze soll dabei auf die Kindertagespflege entfallen. Insgesamt betragen die Ausbaukosten zwölf Milliarden Euro[1], der Bund beteiligt sich zwischen 2008 und 2013 mit 2,15 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen Kinderbetreuungsausbau 2007–2015 an den anfallenden Investitionen.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderf%C3%B6rderungsgesetz

Das hier auf die Schnelle...

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Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Oktaevlein am 13.06.2013, 0:47 Uhr

Also ich habe persönlich eher den Eindruck, als wären kaum neue Plätze geschaffen worden, sondern es hat vielmehr eine Art Umverteilung stattgefunden. Bei uns werden zur Zeit so gut wie gar keine Ü3-Plätze mehr vergeben - die Plätze gehen jetzt alle an die U3-Kinder.

Ironie des Schicksals: Wir haben einen Platz für unsere Tochter (knapp 2,5) und bräuchten ihn nicht, da ich noch in Elternzeit bin. Nächstes Jahr, wenn die Elternzeit vorbei ist und unsere Tochter 3,5 bekommen wir vermutlich keinen. - Oder halt am anderen Ende der Stadt - Unser Kiga nimmt seit mindestens 3 Jahren nur noch 1-2 Ü3-Kinder.

So "muss" unsere Tochter also dieses Jahr schon in den Kiga, damit sie den Platz sicher hat. Früher wäre es möglich gewesen, sie einfach zurückzustellen und den Platz für nächstes Jahr zu reservieren, das geht laut Leitung jetzt nicht mehr.

Also irgendwas läuft wohl immer noch nicht ganz rund...

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Re: RECHTSANSPRUCH auf KiGa-Platz

Antwort von Steffi528 am 13.06.2013, 14:17 Uhr

Der Rechtsanspruch für Ü3 besteht aber auch...


Ja, in einigen Regionen scheint das so zu sein, wie Du beschreibst. Das ist sicher NICHT im Sinne der Erfinderin.

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