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Geschrieben von Johanna3 am 08.11.2013, 20:39 Uhr

der Rechtsanspruch bringt in diesem fall gar nichts

Hallo!

Außerdem wäre die rein gesetzliche Verpflichtung bereits erfüllt, wenn man einen reinen Nachmittagsplatz zur Verfügung stellen würde.

Dazu kann einem ein Platz in einer Kita (oder einem Kitacontainer) zugewiesen werden, in dem mittelmäßiges Personal auf kleinsten Raum viele Kinder betreut. Und das nach einem Konzept, welches man selbst vielleicht nicht befürwortet. (Man soll ja "froh sein überhaupt einen Platz bekommen zu haben")!

Freundliche Grüße

Johanna

 
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