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Geschrieben von Moneypenny77* am 23.09.2009, 12:06 Uhr

Versicherung

Das stimmt, gilt aber zum Beispiel (gut, trifft in dem Fall nicht zu) für die sog. "Gefahrenhunde". Des weiteren muß, zumindest ist das hier in NRW so, die Person über die entsprechenden Kenntnisse und die körperliche Fähigkeit verfügen, mit dem Tier umzugehen.

Kommt dazu, daß die Erzieherinnen nicht als private Person da sind, sondern als Institution KiGa! Und wenn DANN wiederum ges. Bestimmungen dagegen sprechen, daß dort überhaupt ein Hund, ohne Hundeführer und/oder ohne Ausbildung freilaufend herumtickert, dann zahlt keine Versicherung, denn dann wurde schlichtweg gesetzeswidrig gehandelt.

KEINE Versicherung schreit "Hier", wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren.

 
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