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Geschrieben von Mörchen17 am 18.02.2020, 12:43 Uhr

Leute, fragt keiner nach der rechtlichen Grundlage?

Es ist ja nicht so, dass durch die Kindergartenwahl in irgendeiner Form eine Festlegung für den weiteren Aufenthaltsort des Kindes getroffen würde. Ich verstehe die Aufregung darüber nicht. Rechtlich (und ich kenne mich mit der Materie durchaus ein bisschen aus) sehe ich hier wirklich kein Problem. Ein Problem liegt eher dabei, mit dem nötigen Fingerspitzengefühl an die Sache heranzugehen, also die Mutter wirklich nicht schon als praktisch tot anzusehen, aber wenn die Prognose so extrem schlecht ist, wie es bei der Threaderöffnerin durchscheint - wir stecken da alle nicht drin.

Und nein, der Vater spielt in dieser Konstellation keine Rolle. Es sei denn, ER meldet sich beim Jugendamt und macht irgendetwas geltend, insbesondere ein Umgangsrecht (mehr bekäme er, wenn die Schilderungen der Threaderöffnerin korrekt sind, auch erstmal nicht).

 
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