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Geschrieben von Mörchen17 am 18.02.2020, 7:55 Uhr

Gewissenskonflikt, Meinungen erwünscht

Wenn der Vater kein Sorgerecht hat und auch ansonsten nicht am Leben des Kindes teilnimmt (durch Umgänge etc.), hat er keine Befugnisse, die er abgeben könnte/müsste.

Ich finde es ehrlich gesagt etwas eigenartig, wenn nun in Frage gezogen wird, ob die Threaderöffnerin "rechtmäßig" handelt; sie wird das Kind wohl kaum eigenmächtig zu sich genommen haben und hat in einem weiteren Posting ja auch geschrieben, dass das Jugendamt ihr die Entscheidung über den Kindergartenbesuch des Kindes überlässt. Die Situation ist auch ohne solche Vorhaltungen schwierig genug, denke ich.

Und ich persönlich würde das Kind erstmal weiter in den bisherigen Kindergarten gehen lassen, wenn es dort gut aufgehoben ist. Ich würde in der derzeitigen Lage keine Experimente in dieser Hinsicht starten.

 
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