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von Sonnenkäferchen  am 18.02.2020, 9:46 Uhr

Leute, fragt keiner nach der rechtlichen Grundlage?

Es wird aktuell wahrscheinlich eine Vereinbarung als Kurzzeitpflegefamilie geben. Das ist nicht ungewöhnlich, wenn eine AE im Krankenhaus liegt. Da gibt es aber üblicherweise keine großartigen rechtlichen Befugnisse.

Die Mutter des Kindes müsste einen gesetzlichen Betreuer bekommen, wenn sie selbst so lange im Koma liegt. Aber ob der an ihrer Stelle etwas entscheiden darf weiß ich nicht.

Eigentlich müsste das Jugendamt einen Vormund bestimmen, wenn wirklich absehbar ist dass sich der Zustand der Mutter nicht mehr ändern wird.
Erster Ansprechpartner ist meines Erachtens der Vater, auch wenn der vielleicht kein Intetesse gezeigt hat oder nicht vor Ort ist.

 
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