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Geschrieben von Zonora am 08.05.2017, 8:28 Uhr

Getrennt lebende Eltern. Ein Kind zwei Kindergärten

Hallo

der Beitrag ist zwar schon älter, ich möchte trotzdem noch meine Ansicht darüber schreiben, da ich selbst betroffen bin.
Kurz zur Grundsituation: Trennung auf Grund von jahrelanger Gewalt, Frauenhaus auf Anraten der Polizei ca 450 km weit entfernt, in ein anderes Bundesland. Unser Kind 3Jahre. Vater Polizeibekannt.

Ich habe unseren Sohn mitgenommen, was in Deutschland eine Straftat ist, wenn nicht das Einverständnis des Partners vorliegt... das lag natürlich nicht vor.
Das Familiengericht sprach daraufhin dem Kindsvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, ohne die häusliche Gewalt zu berücksichtigen... es läge keine Kindeswohlgefärdung vor. Seine Vergangenheit durfte aus Diskriminierungsschutz nicht berücksichtigt werden.
Sohn lebt nun seit einem dreiviertel Jahr beim Papa, kommt alle drei Wochen für eine Woche zu mir... was gerichtlich festgelegt wurde.
Auch ich muß meinen Lebensunterhalt verdienen und bin genötigt unseren Sohn auch die eine Woche bei mir im Kiga anzumelden. Ein Rückzug ist auf Grund des Gewaltpotenzials meines Partners mir gegenüber ausgeschlossen.

Unser Sohn besucht bei seinem Papa den kiga und kommt erstaunlich gut mit der herausnahme aus dieser für jeweils eine Woche zurecht. Auch die kinder in seiner Gruppe nehmen ihn nach der Woche ganz toll wieder auf. Dahingehend hatte ich mir und auch der Kiga Sorgen gemacht.... bis heute ohne Grund.
Ihn hier in dem kiga anzumelden, wiederstrebt mir, da ich ihn eh nur eine Woche habe. Allerdings spricht mich mein Sohn von selbst darauf an, hier in den Kindergarten gehen zu wollen... er will mit seinen Freunden hier unbedingt in einer Gruppe sein, da sich diese über die Woche s
da aufhalten..
Meine Meinung ist, dass alles nur ein Versuchen und Herausfinden ist, mit dem Blick auf das Kind, ob es damit zurecht kommt und wie es ihm dabei geht. Hätte unser Sohn in dem Kiga beim Papa Probleme bei der Wiedereingliederung nach der Woche, hätte ich ihm dieses Model nicht antun lassen... obwohl mir vom Gericht eine hohe Geldstrafe oder Zwangshaft droht, wenn ich ihn nicht zu mir hole. Das ist Realität.

Es gibt Situationen, die nur jemand beurteilen kann, der sie leben muß... von daher sind Ratschläge gut gemeint, aber aus Perspektiven und Sichtweisen heraus gegeben, die solche Situationen nicht kennen.

Lg

 
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