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Geschrieben von Edda3 am 09.03.2006, 11:19 Uhr

@mini99 - kein Problem :-)

Hi Traudel,

ja du hast recht.
Da fand ich z.b. meine Kinderärztin klasse (ist jetzt in Rente) . Meine Tochter(damals glaub ich so 2) war verbotenerweise auf dem Sofa gehüpft und dann natürlich prompt abgerutscht, runtergeknalltund am Tisch vorbei geschrappt auf die Erde gefallen.
War nichts weiter passiert.
Nur bekam sie davon ein mörderblaues Auge. Und an der Schläfe eben den Abrieb vom Tisch.
Nun musste ich ein paar Tage später zur KiÄ und die schauten mich gleich schon an der Anmeldung komisch an.
Als ich dann bei der Ärztin drin war wurde sofort danach gefragt. Da sie aber eben diese verkratzte Stelle an der Schläfe hatte, konnte man meine Geschichte nachvollziehen. Trotzdem wurde ein Vermerk im Krankenblatt gemacht. So allerdigns noch bei stand, dass es eine selbst beigebrachte Verletzung war.
Fand ich total in Ordnung. Ich meine, ich wusste ja, dass ich mein Kind nicht schlage. Aber sonst fällt das ja gar nicht auf, wenn man das nicht vermerkt.
Ob das der neue KiA auch macht weiß ich nicht, weiter Unfälle dieser Art sind mir zum Glück erspart geblieben ;-)

Liebe Grüße

Edda

 
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