Geschrieben von lenamama99 am 19.10.2007, 10:44 Uhr |
Und wenn du...
einfach mal beim Stadtschulamt nachfragst, wie diese Dinge intern geregelt sind?
Da kommst du vielleicht weiter als mit der Schulleitung die das ganze "deckt" oder nicht wahrnehmen will.
Ich kann doch auch nicht aus meinem Büro weg, wenn ich einen Kaffee brauche.
Habt ihr (evtl. über EB) die Lehrerin schon mal gebeten, sich den "Vorat" für eine Stunde in einer Thermoskanne mitzubringen?
LG UTe
- Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - Anda 19.10.07, 9:12
- Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - lenamama99 19.10.07, 10:28
- Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - sumse 19.10.07, 10:30
- Und wenn du... - lenamama99 19.10.07, 10:44
- Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - Anda 19.10.07, 10:53
- Dann übernimmt sozusagen der schulleiter die Aufsicht! - Henni 19.10.07, 13:16
- jaja, die Doppelführungen *g* - Celine2 19.10.07, 14:26
- Dann übernimmt sozusagen der schulleiter die Aufsicht! - Henni 19.10.07, 13:16
Nochmals: Kaffeetrinkende Lehrerin
Schiefe Zähne München - Hilfe
@Henni - Trinken im Unterricht
Schulanmeldung und Umzug
Heute in DIE ZEIT"Wir gründen eine Schule"
Dürfen Lehrer im Unterricht Kaffeetrinken?
Hilfe! stehe gerade auf der Leitung
Eh und ah/Rechtschreibregel
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