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Geschrieben von Anda am 19.10.2007, 9:12 Uhr

Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse

Hallo Ihr, hallo sumse,

Sumse, Du hast weiter unten von Aufsichtspflicht geschrieben. In wieweit ist die Aufsichtspflicht in der Grundschule denn geregelt?
Wann dürfen die Schüler wie lange unter welchen Bedingungen alleine bleiben?
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Danke
LG
Anda

 
6 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse

Antwort von lenamama99 am 19.10.2007, 10:28 Uhr

hallo,
google doch mal nach den Schulgesetzen für dein Bundesland, vielleicht steht da was drin.

LG Ute

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Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse

Antwort von sumse am 19.10.2007, 10:30 Uhr

RLP regelt die Aufsicht in der GS so:

(1) Der Schüler unterliegt während der Unterrichtsstunden, der Pausen und Freistunden, während der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie während einer angemessenen Zeit vor und nach diesen schulischen Veranstaltungen der Aufsicht der Schule. Das gleiche gilt für die vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende in der Schule entstehenden Wartezeiten der Schüler im Rahmen der allgemeinen Schülerbeförderung.

(2) Die Aufsicht kann durch den Schulleiter, die Lehrer und die sonstigen mit der Aufsicht betrauten Personen das können auch Eltern sein, die sich dazu bereit erklärt haben ausgeübt werden. An die Weisungen dieser Personen ist der Schüler gebunden.

(3) Die Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen.

Kommentar:
Das Maß der Aufsichtspflicht des L. richtet sich nach den Gefahren, wie sie im Einzelfall möglich und erkennbar sind, sowie nach der dem L. praktisch gegebener Möglichkeit, die Gefahr zu erkennen und abzuwehren. Der L. hat in der konkreten Aufsichtssituation alle jene Maßnahmen zu treffen, die zur Schadensverhütung erforderlich sind. Dabei muss er eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen, die die konkrete Situation kennzeichnen: Zahl, Alter, Disziplin, Reife,(....) der Schüler, Eingriffsmöglichkeiten des L. , örtliche Gegebenheiten, besondere Gefahrenquellen,......

Der Kommentar ist nicht vollständig, ich breche aber hier mal ab.

Will sagen: Der Lehrer ist für die Aufsicht zuständig und es liegt in seinem Ermessen, die Schüler mal kurz allein zu lassen. Er muss sich aber GUT überlegen: ist es dringend notwendig, was kann passieren, während ich nicht in der Klasse bin?

Passiert in der Zeit etwas, ist der Lehrer verantwortlich und er wird dazu Stellung beziehen müssen. "...und wo waren SIE?"

Es kann immer mal passieren, dass man die Klasse verlassen MUSS (Kaffee holen zählt für mich nicht dazu).

Beispiel: einer meiner Schüler schneidet sich beim Zubereiten eines Obstsalates in den Finger und muss versorgt werden.
Oder: einem Schüler wird plötzlich schlecht und ich muss ein Telefonat tätigen, um ihn abholen zu lassen.
Das sind für mich Gründe, die Klasse zu verlassen.

ABER: Ich bin trotzdem weiterhin verantwortlich und muss Sorge auch für die anderen Schüler tragen.

Wenn ich z.B. weiß, ich habe einen Chaosagenten in der Klasse, der über Tische und Stühle springt, sobald ich ihm den Rücken kehre, nehme ich ihn mit oder schicke ihn in die Nachbarklasse.
Aufsicht ist kein permanentes Gängeln aller Schüler-sie sollen zur Selbständigkeit geführt werden.

Du siehst, es handelt sich um ein komplexes Feld, über das man seitenweise Abhandlungen schreiben könnte-das werde ich aber jetzt nicht tun, da ich sonst die Aufsichtspflicht für meine zwei eigenen Kinder verletzen würde :-)
Kurz noch: Normalerweise haftet der Dienstherr, wenn etwas passiert. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsetz des Lehrers kann dies aber auch auf den Lehrer zurückfallen-mit zivilrechtlichen, strafrechtlichen und dienstordnungsrechtlichen Konsequenzen.
Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

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Und wenn du...

Antwort von lenamama99 am 19.10.2007, 10:44 Uhr

einfach mal beim Stadtschulamt nachfragst, wie diese Dinge intern geregelt sind?

Da kommst du vielleicht weiter als mit der Schulleitung die das ganze "deckt" oder nicht wahrnehmen will.

Ich kann doch auch nicht aus meinem Büro weg, wenn ich einen Kaffee brauche.

Habt ihr (evtl. über EB) die Lehrerin schon mal gebeten, sich den "Vorat" für eine Stunde in einer Thermoskanne mitzubringen?

LG UTe

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Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse

Antwort von Anda am 19.10.2007, 10:53 Uhr

Hallo Ihr,
vielen Dank für Eure Antworten, besonders für die ausführlichen Darlegungen von Sumse.
Es ging mir jetzt nicht um den Einzelfall einer kurzzeitigen Abwesenheit der Lehrerin, sondern um die grundsätzliche Aufsichtspflicht in der Schule.
In únserer Schule wird es beispielsweise so gehandhabt, dass die Schüler sich teilweise bei Lehrerausfall selber beaufsichtigen. Entweder die ganze Klasse (die Klassensprecher erhalten den Auftrag die störenden Kinder aufzuschreiben...) oder, wenn nicht alle Kinder in andere Klassen aufgeteilt werden können, die übriggebliebenen in Kleinstgruppen (3 Kinder,manchmal sogar ohne Arbeitsauftrag). In den weiterführenden Schulen haben die Kinder dann ja auch mal Freistunden, in denen sie auf sich selbst gestellt sind, wird das daher bei den Viertklässlern mit der Aufsicht auch nicht so eng gesehen?
LG
Anda

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Dann übernimmt sozusagen der schulleiter die Aufsicht!

Antwort von Henni am 19.10.2007, 13:16 Uhr

Hallo

wenn ich laut Vertretungsplan in einer anderen klasse sein muss als normla und MEINEN klasse allein beschäftigt wird, dann hängt der schulleiter mit dran der das so angeordnet hat. dann habe NICHT ICH die Aufsicht, denn die KANN ich ja nicht übernehmen wenn ihc in einem anderen klassenzimmer bin. ABER: Aufsicht heißt eben nciht pausenlos anwesend sein. Ihr alle habt ja AUCH die ununterbrochenen Aufsicht über eure Kidner zu führen bis sie min 14 sind. das mache ja auch keien indem er IMMER mit seinen 12 jährigen unterwegs ist. Man kann also ab einem gewissen Alter seine Aufischtspflicht erfüllen, indem man ganz klare Anweisungen fürs verhalten gibt und diese Stichpunktartig überprüft. Wenn dann mla was passiert gibt es zwar "Ärger" , aber grob fahrlässig ist das in den seltensten Fällen.

LG HEnni

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jaja, die Doppelführungen *g*

Antwort von Celine2 am 19.10.2007, 14:26 Uhr

Hallo,

bei Doppelführungen ist das auch oft mal so geregelt, dass man einer Klasse einen Arbeitsauftrag gibt, die Tür offen lässt und dann die eigene Klasse ins Nachbarzimmer verlegt (wenn möglich).
Dann flitzt man immer hin und her um zu kucken, ob alles glatt geht. Oft hört man die andere Klasse... geht dann rüber - dann ist es natürlich sofort still - man gibt Verhaltensrichtlinien.... saust wieder zurück... weil man die andere Klasse hört... *g*

In der Grundschule ist ein "Petzschüler" ähm... Klassensprecher, nicht schlecht, der dann die Kinder aufschreibt, die rumgeschrien haben. Diese bekommen dann eine Zusatzaufgabe.
Wenn Du als Lehrer den "Ruf" hast, konsequent zu sein, funktioniert dass ganz gut und die Gruppe ist ziemlich brav und arbeitet an ihrer Aufgabe.

Zum Kopieren den Unterricht zu verlassen wird bei uns gar nicht gerne gesehen, da das eine "planbare Handlung" ist.

Es passiert aber auch schon mal, dass ein Arbeitsblatt fehlt (jaja, Kopierer unterschlagen Kopien wie Waschmaschinen Socken) oder in der Klasse plötzlich ein neuer Schüler sitzt, Paul versehentlich seinen Orangensaft über Tims Blatt schüttet etc.

Was macht man dann? Wenn ich dann kopieren gehe und in der Zeit passiert etwas, dann bin ich dran. Wenn ich der Klasse "vertrauen" kann, dass nichts passiert, gehe ich kopieren.

Was ist, wenn genau in dieser Zeit ein Schüler einen Anfall etc. bekommt und ich bin nicht da?

Ich handhabe das so, dass ich klare Regeln aufstelle, wenn ich kurz weg bin (max. 5 Min.) und den Schülern sage, wo ich bin, damit ich im Notfall sofort erreichbar bin.
Bei jüngeren Schülern (Grundschule) verlasse ich nur sehr ungern die Klasse.

LG, Celine

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