Geschrieben von Henni am 19.10.2007, 13:16 Uhr |
Dann übernimmt sozusagen der schulleiter die Aufsicht!
Hallo
wenn ich laut Vertretungsplan in einer anderen klasse sein muss als normla und MEINEN klasse allein beschäftigt wird, dann hängt der schulleiter mit dran der das so angeordnet hat. dann habe NICHT ICH die Aufsicht, denn die KANN ich ja nicht übernehmen wenn ihc in einem anderen klassenzimmer bin. ABER: Aufsicht heißt eben nciht pausenlos anwesend sein. Ihr alle habt ja AUCH die ununterbrochenen Aufsicht über eure Kidner zu führen bis sie min 14 sind. das mache ja auch keien indem er IMMER mit seinen 12 jährigen unterwegs ist. Man kann also ab einem gewissen Alter seine Aufischtspflicht erfüllen, indem man ganz klare Anweisungen fürs verhalten gibt und diese Stichpunktartig überprüft. Wenn dann mla was passiert gibt es zwar "Ärger" , aber grob fahrlässig ist das in den seltensten Fällen.
LG HEnni
- Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - Anda 19.10.07, 9:12
- Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - lenamama99 19.10.07, 10:28
- Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - sumse 19.10.07, 10:30
- Und wenn du... - lenamama99 19.10.07, 10:44
- Re: Aufsichtspflicht: auch bitte für Sumse - Anda 19.10.07, 10:53
- Dann übernimmt sozusagen der schulleiter die Aufsicht! - Henni 19.10.07, 13:16
- jaja, die Doppelführungen *g* - Celine2 19.10.07, 14:26
- Dann übernimmt sozusagen der schulleiter die Aufsicht! - Henni 19.10.07, 13:16
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