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Geschrieben von Henni am 29.06.2010, 8:25 Uhr

"Lehrerwillkür" ???

HAllo

also als Lehrerin kann ich das so natürlich nciht stehen lassen:

1. entschiedet über die Empfehlung die Klassenkonferenz, nciht EIN Lehrer
2. Kann man wenn man nciht einverstanden ist ODER der LEhrer sich nciht sicher ist in das Beratungsverfahren gehen. Das sind dann komplett ANDERE Lehrer, die dein Kind testen und ja auch Gespräche mit Eltern etc führen. Wenn die AUCH anderer Meinung sind als die Eltern dann kann man
3. einen Aufnahme test an der Schulart machen. Auch da sind es doch keien "willkürlichen" Entscheidungen sondern ein Testergebnis!

Und wenn dann 3 mal ein NEIN rauskam ist die Sache klar. Ist dagegen EINER der drei Schritte POSITIV; dann habe ICh es noch nei erlebt, dass man den Schüler dann nciht höher empfiehlt. Und mit "Willkür" hat der ganze Aufwand auch nciht zu tun!


Anosnten: icih komme aus SH, da ist es eine reine Empfehlung und die Eltern entscheiden. IN Bawü ist sie bindend. Die einfachere Variante und das strefffreiere 4 Schuljahr hat somit eindeutig SH.

 
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