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Geschrieben von +emfut+ am 22.01.2009, 8:41 Uhr

Lehrerin länger krank - was nun?

Temis Lehrerin ist seit einiger Zeit krank und wird es mindestens die nächsten zwei Wochen auch noch bleiben. Eine Springkraft ist derzeit nicht verfügbar.

Deswegen wurde Temis Klasse jetzt auf die beiden Parallelklassen aufgeteilt und der Stundenplan um 4 Wochenstunden verkürzt.

Das führt zu Problemen.
Zum einen sind in jeder der verbleibenden 2. Klassen jetzt 35 Kinder.
Außerdem sollen wegen der kommenden Zeugnisse alleine in den zwei Wochen noch vier Proben geschrieben werden. Wir fürchten, daß die Vorbereitung und die Durchführung in diesen großen Klassen leidet.
Drittens bekommt es zumindest eine der beiden Parallelklassenlehrerin nicht auf die Reihe, die "Gastkinder" hin und wieder in ihre Klasse zu schicken, damit sie einen Teil der Unterrichtsmaterialien dort lassen können. Temi schleppt also sein ganzes Material jeden Tag mit sich herum. Der Schulranzen ist nicht nur viel zu schwer, er geht schlicht und ergreifend nicht mehr zu. (Besonders lustig, wenn es schneit.)
Und dann hinken alle 2. Klassen sowieso mit dem Stoff hinterher. Nur als Beispiel: Die Einführung des Füllers sollte nach den Weihnachtsferien beginnen und wurde aus Zeitgründen auf frühestens (!) nach den Faschingsferien verschoben.

Jetzt hat sich die Mutter von einem von Temis Klassenkameraden (Grundschullehrerin, verbeamtet, derzeit aber im Erziehungsurlaub) angeboten, den Unterricht unentgeldlich (!!!!) zu übernehmen, bis die Klassenlehrerin wieder gesund ist.

Der Schulleiter hat das abgelehnt mit der Begründung, daß das aus rechtlichen Gründen nicht geht. Allerdings konnte er uns keinen konkreten Paragraphen nennen. Ich vermute mal, daß so ein Spezialfall gar nicht wirklich rechtlich geregelt ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Woran könnte das rechtlich scheitern? Und wie könnten wir Eltern die Situation ändern, daß der Schulleiter auch der sicheren rechtlichen Seite ist? Wäre es z.B. eine Option, daß alle Eltern ihr schrifliches Einverständnis erteilen?

Falls es relevant ist: Es handelt sich um Bayern.

Gruß,
Elisabeth.

 
14 Antworten:

Re: Lehrerin länger krank - was nun?

Antwort von Nathalie B. am 22.01.2009, 8:54 Uhr

Hallo,

das ist schon eine blöde Situation.

Ich weiß auch, wie stur es in den Bildungsagenturen zugeht. Ich als französische Muttersprachlerin hatte mich an der GS meines Sohnes angeboten, da ein französisch-Lehrer fehlte, es wurde abgelehnt, weil ich keine pädagogische Ausbildung habe. (bin Diplom-Kauffrau). Inzwischen gehe ich, nach Einverständnis der Schulleiterin doch 2-3mal im Jahr in den Klassen und gestalte dann eine Stunde. Nur ist der Lehrer auch da (wegen Versicehrungsfrage).

Wisst Ihr, ob der Schulleiter sich wirklich erkindigt hat, oder könnte Bequemlichkeit vorhanden sein?

Wenn doch, würde ich an Eurer Stelle den Elternrat einschalten, der Vorsitzende sollte direkt mit der Lehrerin im Erziehungsurlaub nochmal bei Eurer zuständigen Bildungsagentur (in Sachsen heißt das so) anrufen und die Bitte parallel schriftlich schicken, nach voriger Absprache mit dem Leiter (ist immer doof, wenn er hintergangen wird). Manchmal hat man so mehr Gewicht, wenn man von mehreren Seiten den Kontakt sucht.

Viel Erfolg.

Nat

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Re: Lehrerin länger krank - was nun?

Antwort von HeidiRahm am 22.01.2009, 9:15 Uhr

Das wird ziemlich schwierig, glaube ich. Es hat etwas mit dem Versicherungsschutz usw. zu tun.

Wir haben das auch mal versucht, aber es ging nicht (trotz Nachfrage bei der Bildungsagentur).

Weiss natürlich nicht, wie das in Bayern ist, aber ich denke ähnlich.

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Re: Lehrerin länger krank - was nun?

Antwort von glückskugel am 22.01.2009, 9:24 Uhr

Ohne das jetzt intensiv rechtlich geprüft zu haben, würde ich sagen, dass es eigentlich möglich sein müsste. Schließlich geht es nicht um eine Privatperson, sondern um eine Lehrerin in der Elternzeit. Die müsste man eigentlich für eine Krankheitsvertretung zurückholen können. Aber es ist vermutlich ein großer bürokratischer Aufwand, den der Schulleiter vielleicht scheut.

Ich würde es trotzdem nochmal versuchen. Vielleicht taucht ja auch plötzlich doch noch ein Springer auf, wenn ihr genügend nervt.

LG, Stefanie

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In Schleswig-Holstein geht das

Antwort von Trini am 22.01.2009, 9:30 Uhr

Unsere GS hat zwei Listen von Eltern aufgestellt.
1. solche, die keinen pädagogischen Hintergrund haben und spontan aushelfen können bei der "Aufbewahrung" der Kinder
2. solche, die eine päd. Ausbildung haben und tatsächlich unterrichten können.

Der kleine Kuno hatte tatsächlich auch immer mal Vertretung bei "der Mutter von S.". Ich kenne sie aus dem Schwimmkurs, sie ist Lehrerin, aber nicht mehr im Beruf tätig.

Wenn ich richtig informiert bin, wird Variante 2 sogar bezahlt
Trini

PS: Elisabeth, haben die Kinder denn alle Fächer bei der einen Lehrkraft?? Bei uns werden die drei Hauptfächer von drei verscheidenen Leherinnen unterrichtet.

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Re: Lehrerin länger krank - was nun?

Antwort von SimoneB am 22.01.2009, 10:37 Uhr

Hallo, in Hessen geht das. Im Rahmen der Unterrichtsgarantie wurde an unserer Grundschule eine Liste erstellt, wer in solchen Fällen einspringen kann. Ich glaube, ein pädagogischer Hintergrund muss da sein. Das wird auch bezahlt. Ich würde mal beim Schulamt anfragen, ob das in eurem Bundesland möglich ist.

Gruß von Simone

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Der Landtagsabgeordnete sollte da am schnellsten helfen

Antwort von Franz Josef Neffe am 22.01.2009, 11:03 Uhr

In der Schweiz würde die Mama einfach von der Schulgemeinde angestellt - wie die Lehrer auch. In Bayern würde ich sofort mit dem zuständigen Landtagsabgeordneten telefonieren; der ist genau für sowas da. Die Nummer findet sich auif der Homepage des Bayerischen Landtags.
Guten Erfolg!
Franz Josef Neffe

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Wir wollen auf keinen Fall den Schulleiter "übergehen"

Antwort von +emfut+ am 22.01.2009, 11:20 Uhr

Der ist nämlich eigentlich sehr nett und kooperativ. Nur völlig überlastet, weil halt das halbe Kollegium krank ist und der Rest etwas *räusper* unwillig. Und dann stehen noch die Zeugnisse an....

Wir (die Elternvertreterin und ich) vermuten, daß er "Angst" hat. Und/oder keine Zeit, sich genauer zu erkundigen. Wir würden halt gerne mit einer rechtlich wasserdichten Lösung bei ihm aufschlagen und sagen: "Passen Sie mal auf, so kann es egehn und Sie sind rechtlich abgesichert!"

Auf keinen Fall werden wir jetzt aus dem Stand irgendeine höhere Stelle einschalten. Grundsätzlich arbeiten wir nämlich gut mit dem Schulleiter zusammen.

Eine "Bildungsagentur" oder so gibt es hier nicht. Nur das Schulamt, und da sitzen halt dann direkt die Vorgesetzten des Schulleiters.

Die Mutter hat ja einen Arbeitsvertrag, der derzeit nur ruht wegen Erziehungsurlaub. Er müßte halt für ein paar Wochen reaktiviert werden, oder so.

*seufz* Da möchte mal jemand etwas Gutes tun, und es ist entweder nicht recht oder mit so einem Heidenaufwand verbunden, daß es einem gleich wieder vergeht....

Gruß,
Elisabeth.

P.S.: Hier in Bayern gibt es in den ersten beiden Klassen der Grundschule keine richtigen Fächer. Es gibt nur "GU", das ist Grundlegender Unterricht, da werden Mathe, Deutsch und HSU (Heimat- und Sachunterricht) zusammengefaßt. Das wird dann auch von der gleichen Lehrerin unterrichtet. Lediglich für Sport, Religion und WTG (Werken und Textiles Gestalten) KANN es Fachlehrer geben. Je nach Stundenzahl und Qualifikation kann aber auch das von der Klassenlehrerin unterrichtet werden.

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Re: Wir wollen auf keinen Fall den Schulleiter "übergehen"

Antwort von memauw am 22.01.2009, 11:24 Uhr

Hallo Elisabeth,

sag mal von wo aus Bayern kommst du denn? Irgendwie kommt mir das alles etwas bekannt vor!

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Der Hauptstadt ;-)

Antwort von +emfut+ am 22.01.2009, 11:37 Uhr

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Der Hauptstadt ;-)

Antwort von memauw am 22.01.2009, 11:43 Uhr

Aha, dann meinen wir nicht das gleiche. Hätte ja aber sein können!

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bericht süddeutsche.de

Antwort von salsa am 22.01.2009, 12:51 Uhr

http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/jobkarriere/821/455496/text/

22.01.2009 9:52 Uhr Drucken | Versenden | Kontakt

Lehrermangel
Aktionismus sehr gut - Pädagogik mangelhaft
In Deutschland fehlen 20.000 Lehrer, pro Woche fallen eine Million Stunden aus. Die Bundesländer überbieten sich mit bizarren Rekrutierungsversuchen.
Von J. Bönisch



Leere am Pult: Vor allem in Fächern wie Physik und Mathematik werden Lehrer dringend gesucht.
Foto: ap

Thorsten Schulz (Name von der Redaktion geändert) ist sauer. Während er sich im Studium durch zahllose Altgriechisch-Vorlesungen quälen musste, um sein Graecum zu bestehen, kann sein Kollege - Lateinlehrer wie er - noch nicht mal einen simplen Satz übersetzen.

Und nicht nur, weil er das Graecum in der Tasche hat, fühlt er sich besser qualifiziert. "Auch mein Latein ist wesentlich besser. Kein Wunder: Schließlich habe ich ein abgeschlossenes Latein-Studium. Eine billige Zusatzqualifikation ist damit einfach nicht zu vergleichen."

Sein Kollege musste nämlich lediglich eine Nachqualifizierung erwerben: Dafür besuchte er für 180 Stunden einen Zusatzkurs, an dessen Ende die unbefristete Lehrerlaubnis stand. Eine Abschlussprüfung war nicht vorgesehen. "Wenn man sich das genau überlegt, ist das ein Witz", sagt Thorsten Schulz. "Und meine Schüler aus der Oberstufe sind nicht auf den Kopf gefallen. Die merken, wenn sich ein Lehrer nicht sicher ist und das Fach nicht richtig beherrscht. Solche Experimente können nur schiefgehen."


Kreative Lösung
In Nordrhein-Westfalen herrscht Lehrermangel, so wie in der ganzen Republik. Das Fach Latein ist besonders unterbesetzt, deshalb hat man sich in Düsseldorf bei der Problemlösung kreativ gezeigt: Schulen der Sekundarstufe I und II sowie Berufsschulen dürfen nun auch Stellen mit Lehrern besetzen, die nicht über ein abgeschlossenes Studium im gesuchten Unterrichtsfach verfügen.


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Bundesweiter Schülerstreik "Reiche Eltern für alle"




So frustriert wie Thorsten Schulz sind in Nordrhein-Westfalen viele Lateinlehrer. Doch die Maßnahme ist aus der schieren Not geboren: Lehrer sind im ganzen Land Mangelware. In Deutschland fehlen derzeit etwa 20.000 Pädagogen, der Unterrichtsausfall summiert sich auf eine Million Unterrichtsstunden - pro Woche.

Glaubt man den Lehrerverbänden, ist das noch harmlos gegenüber dem, was den Schulen in den kommenden 15 Jahren droht. Von den rund 800.000 Lehrern sind die Hälfte 50 Jahre und älter und scheiden in absehbarer Zeit aus dem Schuldienst aus. Und längst nicht alle Stellen werden wieder besetzt. So wird sich die Zahl der fehlenden Pädagogen auf 140.000 erhöhen.


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Unterstützung von Ein-Euro-Jobbern
Die Bundesländer reagieren, als seien sie von der Entwicklung völlig überrascht worden. Statt durchdachter Einstellungspolitik verfallen sie in blinden Aktionismus. Neben Pensionären unterrichten an Gymnasien auch Grundschullehrer und ältere Schüler, Fachfremde wie Juristen oder Steuerberater betreuen die Kinder, dazu werden Klassen vergrößert, Unterrichtszeiten einer Jahrgangsstufe verkürzt und die Unterrichtspflicht der Lehrer verlängert.

Manche Maßnahmen gegen den Lehrermangel muten so bizarr an, dass Eltern sie kaum glauben mögen. So wirbt Bremerhaven Lehrer aus der polnischen Partnerstadt Stettin an, wo sich die Schulen bereits beschweren, dass ihr junges, gut ausgebildetes Personal abwandert. In Berlin werden Lehrer durch Ein-Euro-Jobber unterstützt.

Und in Bayern können laut neuer Prüfungsordnung künftig auch Kandidaten in den Schuldienst aufgenommen werden, die das Fach Erziehungswissenschaften im ersten Staatsexamen mit einer Fünf abgeschlossen haben.

Auf der nächsten Seite: Warum Lehrer die Seiten- und Quereinsteiger nicht nur verdammen, sondern die Entwicklung auch positiv beurteilen.


Mit Zeitungsannoncen auf Lehrerfang
Die Lehrer selbst sind in der Zwickmühle: "Auf der einen Seite heißen wir so etwas natürlich überhaupt nicht gut", sagt Marianne Demmer, Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW. "Auf der anderen Seite muss der Unterricht schließlich aufrechterhalten werden - und es ist den Kollegen nicht zuzumuten, Klassen mit 40 Schülern zu unterrichten." Darüber hinaus benötige selbstverständlich jeder Seiteneinsteiger eine pädagogische Zusatzqualifikation.

Dazu werben sich die Bundesländer die begehrten Pädagogen gegenseitig ab. Hessen etwa stellt Werbeplakate vor den Universitäten in Köln und Mainz auf und bietet Arbeitsbedingungen, von denen Lehrer im benachbarten Rheinland-Pfalz nur träumen können: Haupt- und Realschullehrer werden wie Gymnasiallehrer bezahlt, die Verbeamtung ist bis zum 50. Lebensjahr möglich. Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau (CDU) schaltete Zeitungsannoncen in Sachsen.



» Der Unterricht muss schließlich aufrechterhalten werden - und es ist den Kollegen nicht zuzumuten, Klassen mit 40 Schülern zu unterrichten. «

GEW-Vorsitzende Marianne Demmer
So werden die Löcher in einem Bundesland mit den Lehrern des nächsten gestopft, die sich wiederum beim Nachbarland bedienen. Nachhaltige Personal- und Einstellungspolitik: Fehlanzeige. Kein Wunder, denn auf eine langfristige Bedarfsprognose können weder das Bundesbildungsministerium noch die Kultusminister der Länder zurückgreifen. Die letzte Studie der Kultusministerkonferenz (KMK) arbeitet mit Daten aus dem Jahr 2001. Auch die aktuellen Studentenzahlen erlauben kaum Rückschlüsse. Denn wer Erziehungswissenschaften und zwei Unterrichtsfächer auf Bachelor studiert, macht noch lange keinen "Master of Education".


Überfüllte Klassen, frustrierte Kollegien
Vor allem in Fächern wie Physik oder Mathematik, in denen der Mangel derzeit besonders groß ist, entscheiden sich viele junge Leute gegen das Lehramt. Industrie und Wirtschaft locken mit höheren Gehältern und besseren Aufstiegschancen. Zumal Lehramt-Studenten schon im Studium die mitunter schwierigen Arbeitsbedingungen - überfüllte Klassen und frustrierte Kollegien - kennenlernen. Ein Schreibtisch-Job mit Firmenwagen gewinnt da zusätzliche Attraktivität.


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PädagogenmangelLehrer dringend gesucht Dass nun Leute rekrutiert werden, die Pädagogik mit "mangelhaft" abgeschlossen haben oder ihre Eignung für den Lehrerberuf erst gar nicht unter Beweis stellen mussten, bringt Eltern, Schulleiter und Bildungsforscher angesichts der mittelmäßigen Ergebnisse bei Pisa, Iglu und TIMSS schier zur Verzweiflung. "Die Kluft zwischen den hehren Zielen und der Realität wird künftig noch weiter auseinanderklaffen", sagt Marianne Demmer von der GEW. "Wir blicken pessimistisch in die Zukunft."

Wie mit zu wenig oder nur unzureichend qualifiziertem Personal gute Lernergebnisse erzielt werden sollen, bleibt das Geheimnis der Kultusminister.

(sueddeutsche.de/mri)

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Sie verdirbt halt die Preise *g*

Antwort von Henni am 22.01.2009, 13:29 Uhr

ich denke es wird nicht gehen, weil sie es umsonst macht! Sie müsste sich unbedingt dafür bezahlen lassen, dafür müsste es auch geld geben, denn dann ist es auch rechtlich und versicehrungs und alles geregelt. wenn sie das "für Lau" macht so verdirbt dass natürlich auch die Preise...da könnte ja theoretisch immer die Muttis aus dem Eu einspringen wenns mal klemmt, das Land reibt sich die Hände und spart Geld. Das sit wie die renovierung von klassenräumen druch Eltern.: es ist supernett gemeint, verdirbt aber echt die Preise, denn wenn Eltern dass in der 5 a machen müssen es die aus der 5 b im nächsten jahr auch selbst organiseiren----verstehst du? udn wenn Mutter XY (die dazu noch genau die Ausbildung hat) freiwillig jetzt mal einspirngt, dann bracuth sich das schulamt ja gar nciht mehr um Springer zu bemühen..es klappt schon so.....


Also ein echt guter schulleiter würde das sicher eben aus DEM grund ablehnen...und zu recht..so nett das angebot der mutter auch ist...sie MUSS angestellt werden dafür!

LG HEnni

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Also bezahlt geht es sicher

Antwort von like am 22.01.2009, 14:26 Uhr

im Erziehungsurlaub darf ein Beamter eine gewissen Stundenzahl nebenbei arbeiten - dann i.d.R. im Angestelltenverhältnis. Er brauch nur ne Nebentätigkeitsgenehmigung, die i.d.R. keine Probleme macht.
Geh doch zur Schulbehörde und frag dort nach - das ist kein Übergehen des Schulleiters, du würdest ihm ja damit helfen. Sag' s ihm halt vorher, dass du dich mal erkundigst, ob die Dame übergangsweise den Job annehmen kann.

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Re: Wir wollen auf keinen Fall den Schulleiter "übergehen"

Antwort von Nathalie B. am 22.01.2009, 18:23 Uhr

Das habe ich nie geschrieben. (" nach voriger Absprache mit dem Leiter"). Warum auch sollte man ihn übergehen? Man arbeitet besser zusammen als gegeneinander.

Aber wenn die Mutti im EU oder der ER-Vorsitzende dem Schulleiter anbietet, sich selbst beim Schulamt in seinem Auftrag (da keine Zeit) zu erkundigen, muss so ein Schritt doch möglich sein und schneller als alles andere.
Als Vorsitzende musste ich schon im Auftrag der Leiterin manches prüfen, weil sie zu dem Zeitpunkt unterrichten musste. Ist doch nichts dabei.

LG
Nat

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