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Geschrieben von emilie.d. am 18.01.2023, 16:48 Uhr

Ich weise an dieser Stelle…

Kind der AP ist in Klasse 5.

Rein formal entscheidet die Schule über den Ausgleich, das ist, wo ich lebe, ganz genauso. So wie auch das JA formal darüber entscheidet, ob das Kind z.B. wöchentliche Therapiestunden bekommt.

Die Schule kann auch hier entscheiden, trotz vorliegendem Gutachten selbst zu testen.

Liegt aber ein entsprechendes Gutachten eines Psychotherapeuten vor, haben sie formal keine Chance, den Ausgleich abzulehnen. In NRW ist das auch so (Bekannte beim JA, die dort arbeitet). Facharzt sticht Schulpsychologen.

 
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