Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von KatjaJ am 15.01.2023, 12:18 Uhr

Ich weise an dieser Stelle…

In meinem Bundesland wird LRS frühestens im 4. Schuljahr zum Halbjahr überprüft, erst im Laufe des 2. Halbjahres wird über eine Anerkennung entschieden. Dabei ist unerheblich, ob eine Legasthenie schon in der 2. Klasse beim Psychologen z.B. diagnostiziert wurde. Notenschutz und Nachteilsausgleich gibt es zwar vorbehaltlich auch schon in kl 3, aber egal, was die Eltern im Vorfeld testen, eine nach klaren (und anderen als für Legasthenie geltende!) Kriterien in der Schule getestete LRS gilt erst langfristig und sicher ab Ende Klasse 4. Theoretisch könnte es sein, dass in Kl 2 auf Legasthenie getestete Kinder trotzdem in Klasse 4 keine LRS anerkannt bekommen. Natürlich werden Kinder mit Rwchtschreibschwierigkeiten auch vorher gefördert und können einen Nachteilsausgleich bekommen, aber dafür ist eine private Legasthenietestung nicht nötig. Sie hat schlicht keine Auswirkung. Kann man machen, wenn man Spaß dran hat, gibt aber nur sehr selten und bei wenigen Kindern Situationen, in denen sie von Nutzen ist…

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.