Kaiserschnitt

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Geschrieben von anni1002 am 17.12.2017, 17:48 Uhr

@anni

Ich weis schon wie das gehandhabt wird und die Rechtsprechung sieht es auch so, dass bei einer vaginalen Geburt nicht vorher aufgeklärt werden muss. Sondern erst, wenn es Anlass zu einem Eingriff gibt. Und mit Eingriff meine ich jetzt nicht nur den Kaiserschnitt, da gibt es ja noch so einige andere Sachen. Wenn aber die Situation schon eingetreten ist, dann muss die Frau sich innerhalb von Sekunden oder wenigen Minuten entscheiden, ob sie jetzt der Zange, Saugglocke, KS oder sonst was zustimmt, oder ob sie weiter macht. Ich sehe aber genau darin auch eine Ursache, dass dann eben einige Frauen "überrascht" sind, weil sie eben nicht wussten, was auf sie zukommen kann. Würden sie vorher aufgeklärt werden, wann was nötig ist und dann tritt die Situation ein kann die Frau es vielleicht auch besser nachvollziehen, weil sie sich eben auch im Vorfeld besser informiert hätte.

 
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