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Geschrieben von zwergchen84 am 27.02.2019, 6:39 Uhr

Süßigkeiten vom Taschengeld

Kinder sollten keine Rechenschaft über den Verbleib ihres Taschengeldes ablegen müssen. Verantwortung kann nur entstehen, wenn sie auch gewährt wird. Dass Kinder dabei auch Fehler machen ist ganz normal und gehört zum Lernprozess. Wenn Kinder ihr Taschengeld für Milchschnitte ausgeben, ist es ihre Sache. Sie dürfen ihr Geld verwenden, für(fast) alles was sie wollen(Alkohol, Drogen und Zigaretten ausgenommen, zumindest bis sie 16 bzw. 18 sind. Was Alkohol und Zigaretten betrifft). Man sollte das Gefühl, was die Kinder empfinden wenn sie sich von IJREM Geld etwas kaufen, was SIE möchten(nämlich Freude und auch ein wenig stolz auf diese Freiheit) nicht unterschätzen.

Und: meine Mädels holen sich gerne die Süßigkeiten, die uns einfach zu teuer sind. Aber auch Zeitschriften, kleine Geschenke für ihre Freunde oder Bücher werden davon gekauft.
Mein Grosser spart wie verrückt für seine MoFa. Kinder sollten eben ihre eigene Entscheidungen treffen dürfen.

 
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