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Geschrieben von Felica am 13.10.2019, 21:59 Uhr

Still-Beschäftigungsverbot

Nicht unbedingt, du musst es halt nachweisen auf verlangen und wie gesagt, die Betreuung muss von einem Tag auf den nächsten genauso einspringen können wie du eben auch.

Bedenke, du musst EZ 7 Wochen vorher mitteilen, Mutterschutz ist nur 8 Wochen wenn keine Mehrlinge oder Frühgeburt. Der Milcheinschuss erfolgt in aller Regel zwischen Tag 3 und Tag 6. Das heißt, spätestens 1 Woche nach Geburt musst du die EZ dem AG mitteilen wenn du nahtlos von Mutterschutz in reine EZ gehen willst. Da musst du dann wissen ob es mit dem Stillen klappt.

Außer der AG lässt sich freiwillig auf weniger wie 7 Wochen ein.

 
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