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Geschrieben von BalticSea am 13.10.2019, 21:19 Uhr

Still-Beschäftigungsverbot

Ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

In meinem Fall ist es tatsächlich so, dass das Still-BV wegen Schadstoffen und Infektionsrisiko erteilt werden würde. Genau aus diesen Gründen bin ich ja auch seit Anfang der Schwangerschaft im BV.

Eine Tätigkeit in der Verwaltung kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage.

Vorteil des Still-BV wäre der finanzielle Aspekt. Es ist auch nicht so, dass ich diese Möglichkeit für mich ganz plötzlich aufgetan habe, sondern dass es aufgrund von kürzlichen Änderungen im MuSchu-Gesetz jetzt möglich ist ein Still-BV zu bekommen. Von daher sehe ich jetzt kein Problem, das in Anspruch zu nehmen, wenn es für meinen Beruf vorgesehen ist.

Ist denn jetzt bei den zahlreichen Antworten jemand dabei, der schon selbst ein Still-BV hatte? Ich glaube eher nicht....oder?

 
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