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Geschrieben von Schnegge89 am 13.10.2019, 9:10 Uhr

Still-Beschäftigungsverbot

man muss auch Bedenken, dass sich die Verhältnisse am Arbeitsplatz schnell ändern können. evtl kündigt eine Bürokraft und der Arbeitgeber hebt das BV auf, weil er einen Platz für die stillende Beschäftigte gefunden hat. dann hat mein ein baby mit ein paar Monaten, niemanden zur Betreuung und muss eigentlich arbeiten. da ist guter Rat dann teuer.

im endeffekt ist es, wenn man keine Betreuung hätte und auch nicht arbeiten wöllte, ja Betrug. würde ich nicht machen, obwohl es lukrativ wäre.

 
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