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Geschrieben von Spirit am 13.10.2019, 19:20 Uhr

Still-Beschäftigungsverbot

Kurze Frage dazu:
Ein Still-BV setzt ja voraus, dass Frau nach dem Mutterschutz arbeiten möchte oder?
Demnach kann hier auch keine EZ in Anspruch genommen werden, außer bis max 30 Stunden.

Mir erschließt sich ehrlicherweise der Hintergrund dieses BVs nicht, sorry. Vielleicht bin ich zu blöd oder denke zu schwarz/weiß.

 
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