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Geschrieben von BalticSea am 12.10.2019, 21:29 Uhr

Still-Beschäftigungsverbot

Hallo,

hat hier jemand schonmal ein Still-Beschäftigungsverbot in Anspruch genommen?

Ich wüßte gern, ob der Arbeitgeber dabei in Schwierigkeiten kommen könnte, bzw. ob es für ihn Nachteile oder eventuelle Risiken was Rückzahlungen an die Krankenkasse betrifft geben könnte.

 
22 Antworten:

Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 12.10.2019, 23:05 Uhr

Ein BV erhält man oder erhält es nicht. In Anspruch nehmen kannst du sowas nicht.

Warum wieder anfangen zu arbeiten wenn es gar nicht möglich ist?

Ich bin absolut nicht gegen das BV, aber sowas finde ich albern...

Was machst du beruflich?

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von BalticSea am 12.10.2019, 23:17 Uhr

Gut, mit "in Anspruch nehmen" habe ich mich falsch ausgedrückt.

Ich bin bereits seit Anfang der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot, da von meinem Arbeitsplatz eine Gesundheitsgefährdung für Mutter und Kind ausgeht.
Aufgrund dieser Tatsache gibt es seit kurzem die Möglichkeit, nach der Entbindung ein Stillbeschäftigungsverbot vom AG zu bekommen, statt Elterngeld zu beantragen.

Nun wollte ich mal hören, ob jemand diese Form von BV schon mal bekommen hat und bitte um Erfahrungen.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von JuleJuli am 13.10.2019, 0:20 Uhr

Hallo, Ich kenne das nur von Tierärztinnen, da scheint das üblich zu sein von dem was ich gehört habe. Das erste Jahr ist wohl problemlos möglich, danach mit Bescheinigung vom Arzt. Wenn ich das richtig im Kopf habe wurde anschließend Elternzeit genommen. Das aber ohne Gewähr.

VG, Jule

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 13.10.2019, 7:21 Uhr

hast du eine betreuung für dein kind? wenn nicht, geht das eh nicht. du kannst nicht auf eltenrzeit verzichten und das kind selbst betreuen bei weiterzahlung des lohns.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von cube am 13.10.2019, 7:59 Uhr

Ein BV - auch ein Still-BV - setzt voraus, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Also auch eine Kinderbetreuung hast und theoretisch jederzeit zum Dienst antreten könntest. Der AG Könnte ja zB auch eine Ersatztätigkeit finden, die keine Gefährdung darstellt (Büroarbeit zB). Während dieser hättest du dann Anspruch auf Stillpausen, das komplette BV würde aber aufgehoben. Der AG ist übrigens verpflichtet, nach einer Ersatztätigkeit zu suchen.
Nachteile hätte der AG, wenn das BV von der KK angezweifelt würde bzw. sich herausstellt, er hätte es gar nicht ausstellen dürfen.
Ich finde es etwas seltsam, dass sich jetzt "die Möglichkeit ergibt, ein Still-BV auszustellen" - entweder gibt es eine Gefährdung während der Stillzeit und keine Ersatztätigkeit oder eben nicht. Hier hört es sich ein bisschen so an, als wenn man versucht, einen Grund zu konstruieren.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Saarlandmami2 am 13.10.2019, 8:28 Uhr

Wenn das Stillen nicht klappt, musst du wieder arbeiten! Hast du das überlegt? Elternzeit Beantragung erfolgt ja mit mind 7 Wochen vorher Frist.

Alles andere wurde schon gesagt, wie das jmd anderes dein Kind betreuen muss.

Der AG bekommt sowieso nicht alles erstattet.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Schnegge89 am 13.10.2019, 9:10 Uhr

man muss auch Bedenken, dass sich die Verhältnisse am Arbeitsplatz schnell ändern können. evtl kündigt eine Bürokraft und der Arbeitgeber hebt das BV auf, weil er einen Platz für die stillende Beschäftigte gefunden hat. dann hat mein ein baby mit ein paar Monaten, niemanden zur Betreuung und muss eigentlich arbeiten. da ist guter Rat dann teuer.

im endeffekt ist es, wenn man keine Betreuung hätte und auch nicht arbeiten wöllte, ja Betrug. würde ich nicht machen, obwohl es lukrativ wäre.

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Re: kleiner Nachtrag

Antwort von cube am 13.10.2019, 9:21 Uhr

Ein Still-BV bekommt man nicht, nur weil zB kein geeigneter Raum für das Stillen vorhanden ist. Oder das dir niemand dein Kind zum Stillen bringen könnte etc, - alles kein Grund für ein Still-BV.
Der AG muss dich nur zu den gesetzlich geregelten Zeiten freistellen - wie du in dieser Zeit das Stillen organisierst, ist deine Sache/Verantwortung. Ob du dann zB zum Stillen nach Hause fahren müsstest und das nicht geht, dir dein Kind gebracht werden müsste, dafür aber niemand Zeit hat - alles dein Problem und kein Grund für ein Still-BV.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 13.10.2019, 10:23 Uhr

Ein Still-BC ist deutlich schwere zu bekommen wie ein BV während der Schwangerschaft. Deine Tätigkeit müsste beinhalten das zB giftige Stoffe in die muttermilch übergehen können oder das stillen behindern könnten wegen extrem körperlichen Belastung. Rest habe die anderen ja schon was zu geschrieben.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Spirit am 13.10.2019, 12:30 Uhr

Hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört.
Was ist das und wer bekommt so etwas ausgestellt?
Kommt mir auch sehr unsinnig vor, v.a. wo es doch eh EG und EZ gibt.

Wie auch immer. Ich hatte bei einer meiner Schwangerschaften ein BV, weil der Arbeitsplatz nicht entsprechend geändert werden konnte. Aber nach der Geburt war es kein Problem und ich konnte arbeiten, während mein Kind von Familienmitgliedern betreut wurde. Gestillt hab ich übrigens trotzdem. Wenn ich zu Hause war über die Brust und während der Arbeit hatte ich extra Pausen und konnte abpumpen. Die Milch wurde dann verfüttert.

Verstehe nicht warum das bei dir nicht so funktionieren kann, bzw es Frauen gibt bei denen es nicht so funktioniert?

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von HeyDu! am 13.10.2019, 17:45 Uhr

Lustig, mal wieder. Eine ganz allgemeine Frage und ausschließlich persönliche Antworten. Die Fragestellerin schreibt nicht einmal, dass es um sie gehen könnte aber alle antworten entsprechend...

Zu der Frage wieso ein Still-BV überhaupt gesetzlich geregelt ist. Arbeit im Chemielabor mit entsprechenden Substanzen , Kernkraftwerk, Bergwerk, Raumfahrt vermutlich auch ;-) ...

Blei, Akkordarbeit, Fließarbeit...
Die ganzen Stoffe stehen im §12 MuSchG...

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__12.html

Warum sollte man bei so einem Job max. 65% EG beziehen, wenn man auch 100 % Gehalt bekommen kann? Dumm wer das nicht prüft und nach realistischer Abwägung ggf. das Risiko eingeht...

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von uriah am 13.10.2019, 17:57 Uhr

Natürlich sind die Kassen da streng am Prüfen. Und auch die gesetzlichen Vorgaben sind strenger geworden, und in der Stillzeit ist der Schutzbedarf viel geringer als in der Schwangerschaft. Das Kind ist ja da, die ganzen Kinderkrankheiten fallen als Grund schon mal weg. Wenn du keine Vollzeit-Betreuung für das Baby hast, dann kommt das schon mal gar nicht in Frage, dass du auf Still-BV setzt.

Mir ist ein Fall bekannt, wo das Still-BV erhofft wurde, aber da wurde nachgeprüft und herausgefunden, dass es Ersatztätigkeiten gibt. Die müssen nun beide akzeptieren: sowohl der Arbeitgeber als auch die stillende Mutter. Und wenn man dann das Still-BV schon in Anspruch genommen hat, gehts ans Zurückzahlen. Zumindest wird die Kasse nichts erstatten.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Spirit am 13.10.2019, 19:20 Uhr

Kurze Frage dazu:
Ein Still-BV setzt ja voraus, dass Frau nach dem Mutterschutz arbeiten möchte oder?
Demnach kann hier auch keine EZ in Anspruch genommen werden, außer bis max 30 Stunden.

Mir erschließt sich ehrlicherweise der Hintergrund dieses BVs nicht, sorry. Vielleicht bin ich zu blöd oder denke zu schwarz/weiß.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 13.10.2019, 20:10 Uhr

Alle????

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 13.10.2019, 20:14 Uhr

Na 100% Lohn oder 65% - das ist schon ein Unterschied. Mit BV gibt es halt mehr Geld. Wenn die kinderbetreuung dann nichts kostet mag es sich rechnen. Solange stillen klappt und es keine Ersatztätigkeit gibt. Sonst heisst es halt dann arbeiten statt daheim.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von BalticSea am 13.10.2019, 21:19 Uhr

Ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

In meinem Fall ist es tatsächlich so, dass das Still-BV wegen Schadstoffen und Infektionsrisiko erteilt werden würde. Genau aus diesen Gründen bin ich ja auch seit Anfang der Schwangerschaft im BV.

Eine Tätigkeit in der Verwaltung kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage.

Vorteil des Still-BV wäre der finanzielle Aspekt. Es ist auch nicht so, dass ich diese Möglichkeit für mich ganz plötzlich aufgetan habe, sondern dass es aufgrund von kürzlichen Änderungen im MuSchu-Gesetz jetzt möglich ist ein Still-BV zu bekommen. Von daher sehe ich jetzt kein Problem, das in Anspruch zu nehmen, wenn es für meinen Beruf vorgesehen ist.

Ist denn jetzt bei den zahlreichen Antworten jemand dabei, der schon selbst ein Still-BV hatte? Ich glaube eher nicht....oder?

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von BalticSea am 13.10.2019, 21:27 Uhr

Nachtrag: Warum muss ich denn mein Kind in der Zeit fremdbetreuen lassen?

Reicht es denn nicht, wenn ich für den Fall der Fälle eine Betreuung HÄTTE?

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 13.10.2019, 21:59 Uhr

Nicht unbedingt, du musst es halt nachweisen auf verlangen und wie gesagt, die Betreuung muss von einem Tag auf den nächsten genauso einspringen können wie du eben auch.

Bedenke, du musst EZ 7 Wochen vorher mitteilen, Mutterschutz ist nur 8 Wochen wenn keine Mehrlinge oder Frühgeburt. Der Milcheinschuss erfolgt in aller Regel zwischen Tag 3 und Tag 6. Das heißt, spätestens 1 Woche nach Geburt musst du die EZ dem AG mitteilen wenn du nahtlos von Mutterschutz in reine EZ gehen willst. Da musst du dann wissen ob es mit dem Stillen klappt.

Außer der AG lässt sich freiwillig auf weniger wie 7 Wochen ein.

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Re: Still-Beschäftigungsverbot

Antwort von Spirit am 14.10.2019, 10:11 Uhr

So weit habe ich es schon verstanden und ist auch nachvollziehbar.
Aber wenn der Chef eine geeignete Tätigkeit für die Frau gefunden hat muss sie dann arbeiten oder? Das BV kann dann ja einfach aufgehoben werden?

Das klingt für mich sehr, wie soll ich sagen, ungewiss.

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zum Nachdenken

Antwort von Spirit am 14.10.2019, 10:19 Uhr

Ich gehe davon aus, dass es dein erstes Kind ist.
Nur als kleiner Denkanstoß. Es kann mit der Fremdbetreuung von einen auf den anderen Tag gehörig schief gehen. Und damit meine ich, dass dein Baby die Flasche nicht nimmt.
Ja, gibt es. Mein zweites Kind war "leider" so.
Was machst du dann? MIR wäre das viel zu ungewiss. Ich denke, dass es wohl kaum und 4 Stunden am Tag Fremdbetreuung ginge im Falle des Falles geht? Wohl eher um 8 Stunden.
Und auch da spreche ich aus Erfahrung. Es dauert bis Frau die nötige Milch abgepumpt hat und nicht jedes Baby stellt von jetzt auf gleich auf PRE geschmacklich um.

Wie gesagt, ich möchte dir nicht reinreden. Nur ein paar Denkanstöße geben. Berufstätigkeit, auch wenn es eine ungewisse ist, und Baby muss gut geplant sein. Das soziale Netz muss passen, die Betreuung muss passen.
Das was ich oben schrieb bezieht sich auf ein Baby und nicht auf ein Kind von über 1 Jahr.

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Re: zum Nachdenken

Antwort von BalticSea am 14.10.2019, 11:32 Uhr

Danke für die Anregungen, Spirit. Es ist mein zweites Kind. Dass eine geeignete Stelle frei wird ist eigentlich ausgeschlossen. Es gibt in der Verwaltung nur eine Stelle, und die ist in Vollzeit zu besetzen(ich bin keine Vollzeitkraft). Auch habe ich nicht die nötige Qualifikation für diese Stelle. Ich werde mal mit meinem AG drüber sprechen, mal sehen, was er dazu meint.

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Re: zum Nachdenken

Antwort von Alexandr@ am 27.07.2023, 11:37 Uhr

Hallo!
Wie hat das mit dem Stillbeschäftigungsverbot geklappt?
Ich möchte auch damit vorgehen, und hätte Interesse welche Grunde waren bedeutsam, ich arbeite in Gesundheit Bereich, Krankenhaus.

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