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Geschrieben von cube am 13.10.2019, 9:21 Uhr

kleiner Nachtrag

Ein Still-BV bekommt man nicht, nur weil zB kein geeigneter Raum für das Stillen vorhanden ist. Oder das dir niemand dein Kind zum Stillen bringen könnte etc, - alles kein Grund für ein Still-BV.
Der AG muss dich nur zu den gesetzlich geregelten Zeiten freistellen - wie du in dieser Zeit das Stillen organisierst, ist deine Sache/Verantwortung. Ob du dann zB zum Stillen nach Hause fahren müsstest und das nicht geht, dir dein Kind gebracht werden müsste, dafür aber niemand Zeit hat - alles dein Problem und kein Grund für ein Still-BV.

 
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