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Geschrieben von Saarlandmami2 am 13.10.2019, 8:28 Uhr

Still-Beschäftigungsverbot

Wenn das Stillen nicht klappt, musst du wieder arbeiten! Hast du das überlegt? Elternzeit Beantragung erfolgt ja mit mind 7 Wochen vorher Frist.

Alles andere wurde schon gesagt, wie das jmd anderes dein Kind betreuen muss.

Der AG bekommt sowieso nicht alles erstattet.

 
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