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Geschrieben von jonathan.nachite am 07.01.2021, 17:20 Uhr

Kündigung in Elternzeit

"Damit ist der Satz nicht unverständlich, sondern unMISSverständlich."

So ein Quark. Diesen ganzen Thread gibt es ja nur, weil der Satz eben nicht verstanden wurde, trotzdem sagst du, er sei eindeutig. Er ist also sehr wohl missverständlich und damit deine ganze Aussage ad absurdum geführt. Mag sein, dass er für Juristen eindeutig ist, aber so ein Arbeitsvertrag liegt üblicherweise auch bei Nichtjuristen im Regal.

Ein eindeutiger Satz wäre sowas:

"Eine Kündigung ist nur zu Vierteljahresenden möglich, wobei die Kündigungsankündigung mindestens drei Monate vorher eingegangen sein muss."

 
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