Geschrieben von jonathan.nachite am 07.01.2021, 17:20 Uhr |
Kündigung in Elternzeit
"Damit ist der Satz nicht unverständlich, sondern unMISSverständlich."
So ein Quark. Diesen ganzen Thread gibt es ja nur, weil der Satz eben nicht verstanden wurde, trotzdem sagst du, er sei eindeutig. Er ist also sehr wohl missverständlich und damit deine ganze Aussage ad absurdum geführt. Mag sein, dass er für Juristen eindeutig ist, aber so ein Arbeitsvertrag liegt üblicherweise auch bei Nichtjuristen im Regal.
Ein eindeutiger Satz wäre sowas:
"Eine Kündigung ist nur zu Vierteljahresenden möglich, wobei die Kündigungsankündigung mindestens drei Monate vorher eingegangen sein muss."
- Kündigung in Elternzeit - Maxi1219 06.01.21, 8:22
- Re: Kündigung in Elternzeit - Mephis 06.01.21, 8:43
- Re: Kündigung in Elternzeit - JuniMama-xx-xx-?? 06.01.21, 10:02
- Re: Kündigung in Elternzeit - JakobsMutti 06.01.21, 10:55
- Re: Kündigung in Elternzeit - subidu 06.01.21, 11:01
- Re: Kündigung in Elternzeit - jonathan.nachite 06.01.21, 14:01
- Re: Kündigung in Elternzeit - CGN1984 06.01.21, 14:42
- Re: Kündigung in Elternzeit - jonathan.nachite 07.01.21, 17:20
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- Re: Kündigung in Elternzeit - jonathan.nachite 07.01.21, 17:20
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- Re: Kündigung in Elternzeit - Babyborn18 06.01.21, 16:20
- Re: Kündigung in Elternzeit - Felica 06.01.21, 17:36