Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von CGN1984 am 06.01.2021, 14:42 Uhr

Kündigung in Elternzeit

Das sind doch im Arbeitsrecht völlig normale Formulierungen?!

Ein Kalendervierteljahr sind drei Monate, aber drei Monate sind eben nicht zwingend ein Kalendervierteljahr. Mit der Formulierung aus ihrem Arbeitsvertrag kann man eben nur zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. kündigen. Wenn darin nur die Frist von drei Monaten stünde, wäre es zu jedem Monatsende möglich.

Damit ist der Satz nicht unverständlich, sondern unMISSverständlich. Und damit etwas, was ein Jurist ja in der Regel eben erreichen möchte.

Und "mindestens", da es arbeitsrechtliche Besonderheiten gibt, die die Frist verlängern können.

Nur weil man selbst etwas nicht versteht, heißt das nicht, dass es keinen Sinn macht...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.