Geschrieben von CGN1984 am 06.01.2021, 14:42 Uhr |
Kündigung in Elternzeit
Das sind doch im Arbeitsrecht völlig normale Formulierungen?!
Ein Kalendervierteljahr sind drei Monate, aber drei Monate sind eben nicht zwingend ein Kalendervierteljahr. Mit der Formulierung aus ihrem Arbeitsvertrag kann man eben nur zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. kündigen. Wenn darin nur die Frist von drei Monaten stünde, wäre es zu jedem Monatsende möglich.
Damit ist der Satz nicht unverständlich, sondern unMISSverständlich. Und damit etwas, was ein Jurist ja in der Regel eben erreichen möchte.
Und "mindestens", da es arbeitsrechtliche Besonderheiten gibt, die die Frist verlängern können.
Nur weil man selbst etwas nicht versteht, heißt das nicht, dass es keinen Sinn macht...
- Kündigung in Elternzeit - Maxi1219 06.01.21, 8:22
- Re: Kündigung in Elternzeit - Mephis 06.01.21, 8:43
- Re: Kündigung in Elternzeit - JuniMama-xx-xx-?? 06.01.21, 10:02
- Re: Kündigung in Elternzeit - JakobsMutti 06.01.21, 10:55
- Re: Kündigung in Elternzeit - subidu 06.01.21, 11:01
- Re: Kündigung in Elternzeit - jonathan.nachite 06.01.21, 14:01
- Re: Kündigung in Elternzeit - CGN1984 06.01.21, 14:42
- Re: Kündigung in Elternzeit - jonathan.nachite 07.01.21, 17:20
- Re: Kündigung in Elternzeit - CGN1984 08.01.21, 10:13
- Re: Kündigung in Elternzeit - jonathan.nachite 07.01.21, 17:20
- Re: Kündigung in Elternzeit - CGN1984 06.01.21, 14:42
- Re: Kündigung in Elternzeit - CGN1984 06.01.21, 15:33
- Re: Kündigung in Elternzeit - Babyborn18 06.01.21, 16:20
- Re: Kündigung in Elternzeit - Felica 06.01.21, 17:36