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Geschrieben von CGN1984 am 06.01.2021, 15:33 Uhr

Kündigung in Elternzeit

JakobsMutti und subidu haben Recht. Und was deine Kündigungsfrist angeht: Du kannst bis zum 31.3. noch zum 30.6. kündigen. Falls das für dich wichtig ist, würde ich aber tatsächlich nach einem Aufhebungsvertrag fragen. Da du eh nicht zur Verfügung stehst, kann es deinem AG ja egal sein, zu wann du auf dem Papier ausscheidest.

 
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