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Geschrieben von Felica am 06.01.2021, 17:36 Uhr

Kündigung in Elternzeit

Reihe nach.

Kündigst du zu dem Tag an dem deine EZ endet, dann gilt die 3 Monate Sonderkündigungsfrist.

Zu jedem anderen Datum gilt deibe vertragliche.

Aber, mit Kündigung endet deine EZ. Da EZ bedeutet das man einen AG hat. Ein neuer AG ist nicht dazu verpflichtet sich an EZ zu halten welche man mit einem anderen AG ausgemacht hat.

Besonderer Tipp, innerhalb der EZ kann man, mit Zustimmung des AG, in TZ auch woanders arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche. Holt man sich die Zustimmung des AG nicht, droht die Kündigung. Was keibe si wirklich tragische Drohung ist wenn man sowieso wechseln will.

 
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