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Geschrieben von Maxi1219 am 06.01.2021, 8:22 Uhr

Kündigung in Elternzeit

Ihr Lieben, vielen Dank für die lieben aufmunternden und motivierenden Antworten gestern!
Ich werde mich wohl für die neue Stelle entscheiden, aber dafür muss ich die alte Stelle kündigen. Ich hatte das Thema Arbeit bisher aus meinem Kopf gestrichen, aber jetzt wo es wieder aktuell wird ergeben sich so viele Fragen.
Kann ich in der Elternzeit kündigen? Elternzeit läuft eigentlich noch bis zum 16.12.2021.
Wenn im Arbeitsvertrag steht: „die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres“, heißt das jetzt, dass ich erst zum 1.7 kündigen kann?
Würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen kann.
Wünsche euch einen schönen Tag

 
11 Antworten:

Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von Mephis am 06.01.2021, 8:43 Uhr

Soweit ich informiert bin, kannst du nur zum Ende der Elternzeit kündigen. Du kannst aber natürlich mit deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag reden.

Ansonsten, wenn die neue Stelle nicht über 30h die Woche geht, gilt das als Teilzeit. Das kannst du auch während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber machen. Aber dem muss dein aktueller Arbeitgeber zustimmen.

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von JuniMama-xx-xx-?? am 06.01.2021, 10:02 Uhr

Ich kann zur Kündigung nix beitragen aber ich gratuliere dir zur Entscheidung und zur neuen Stelle, ich hätte es genauso entschieden/gemacht.

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von JakobsMutti am 06.01.2021, 10:55 Uhr

Du kannst in der Elternzeit jederzeit kündigen, außer zum Ende, da musst du eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Was deine spezielle Kündigungsfrist angeht, kann ich dir nicht helfen, aber vllt Google?

Ansonsten kannst du bestimmt auch mal mit deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag sprechen!

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von subidu am 06.01.2021, 11:01 Uhr

Normalerweise hat man in der Elternzeit eine besondere Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit.
Diese hat mein Mann auch schon genutzt

https://www.vangard.de/blog/eltern-auf-der-flucht-elternzeit-als-abkuerzung-langer-kuendigungsfristen

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von jonathan.nachite am 06.01.2021, 14:01 Uhr

"die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres"

Was ist das denn für ein Quarkformulierung. Ein Kalendervierteljahr sind ja genau drei Monate. Auch das Wort "mindestens" macht keinen Sinn - eine Frist gibt automatisch immer die Mindestzeit an.

Da solltest du jemand mit juristischer Fachbildung befragen. Dieser Satz ist so unverständlich geschrieben, dass ich fast vermute, dass der deswegen unwirksam ist und dann die ganz normale gesetzliche Frist gilt.

Es gilt übrigens immer, dass man auch in gemeinsamen Einvernehmen schneller kündigen kann. Wenn dein Arbeitgeber dir erlaubt eher zu gehen, dann kannst du das natürlich. Das wäre dann ein "Aufhebungsvertrag".

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von CGN1984 am 06.01.2021, 14:42 Uhr

Das sind doch im Arbeitsrecht völlig normale Formulierungen?!

Ein Kalendervierteljahr sind drei Monate, aber drei Monate sind eben nicht zwingend ein Kalendervierteljahr. Mit der Formulierung aus ihrem Arbeitsvertrag kann man eben nur zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. kündigen. Wenn darin nur die Frist von drei Monaten stünde, wäre es zu jedem Monatsende möglich.

Damit ist der Satz nicht unverständlich, sondern unMISSverständlich. Und damit etwas, was ein Jurist ja in der Regel eben erreichen möchte.

Und "mindestens", da es arbeitsrechtliche Besonderheiten gibt, die die Frist verlängern können.

Nur weil man selbst etwas nicht versteht, heißt das nicht, dass es keinen Sinn macht...

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von CGN1984 am 06.01.2021, 15:33 Uhr

JakobsMutti und subidu haben Recht. Und was deine Kündigungsfrist angeht: Du kannst bis zum 31.3. noch zum 30.6. kündigen. Falls das für dich wichtig ist, würde ich aber tatsächlich nach einem Aufhebungsvertrag fragen. Da du eh nicht zur Verfügung stehst, kann es deinem AG ja egal sein, zu wann du auf dem Papier ausscheidest.

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von Babyborn18 am 06.01.2021, 16:20 Uhr

Zur Kündigung während der Elternzeit kann ich dir Folgendes sagen (ging mir damals nämlich ähnlich). Du kannst während der Elternzeit jederzeit kündigen, mit der in deinem Arbeitsvertrag genannten Frist (sofern rechtswirksam).
Nur wenn du direkt zum Ende der EZ kündigen willst, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Das ist ziemlich unlogisch. Denn wenn du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende hättest, könntest du 2 Monate vor Ende der EZ kündigen und es wären dann ja keine 3 Monate mehr zwischen Kündigung und EZ Ende ;)
Ich fand das sehr komisch, aber so wurde es mir gesagt und so lese ich es aus den Gesetzen.

Kündigen könntest du zum 30.06.2021 (das wäre dann dein letzter "Arbeitstag"). Wobei ich jetzt nicht sagen kann, ob diese Frist rechtens ist. Kenne aber viele die diese Frist haben.

Ich würde aber unbedingt nochmal einen Profi fragen.

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von Felica am 06.01.2021, 17:36 Uhr

Reihe nach.

Kündigst du zu dem Tag an dem deine EZ endet, dann gilt die 3 Monate Sonderkündigungsfrist.

Zu jedem anderen Datum gilt deibe vertragliche.

Aber, mit Kündigung endet deine EZ. Da EZ bedeutet das man einen AG hat. Ein neuer AG ist nicht dazu verpflichtet sich an EZ zu halten welche man mit einem anderen AG ausgemacht hat.

Besonderer Tipp, innerhalb der EZ kann man, mit Zustimmung des AG, in TZ auch woanders arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche. Holt man sich die Zustimmung des AG nicht, droht die Kündigung. Was keibe si wirklich tragische Drohung ist wenn man sowieso wechseln will.

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von jonathan.nachite am 07.01.2021, 17:20 Uhr

"Damit ist der Satz nicht unverständlich, sondern unMISSverständlich."

So ein Quark. Diesen ganzen Thread gibt es ja nur, weil der Satz eben nicht verstanden wurde, trotzdem sagst du, er sei eindeutig. Er ist also sehr wohl missverständlich und damit deine ganze Aussage ad absurdum geführt. Mag sein, dass er für Juristen eindeutig ist, aber so ein Arbeitsvertrag liegt üblicherweise auch bei Nichtjuristen im Regal.

Ein eindeutiger Satz wäre sowas:

"Eine Kündigung ist nur zu Vierteljahresenden möglich, wobei die Kündigungsankündigung mindestens drei Monate vorher eingegangen sein muss."

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Re: Kündigung in Elternzeit

Antwort von CGN1984 am 08.01.2021, 10:13 Uhr

Na ja, ein bisschen muss man sich schon damit auseinandersetzen.

Dann würdest du auch merken, dass du mit deiner Umformulierung den Sinn des Textes verändert hast.

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