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Geschrieben von JaNiIsLi am 18.11.2019, 12:57 Uhr

Kündigung Arbeitsvertrag

Wie gesagt, wir sind von einer 4 Wochen Frist ausgegangen und habe eigentlich gegoogelt, ob er zu Anfang, Mitte oder Ende kündigen muss und dabei bin ich auf das hier gestoßen:

"nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats."

Auf einigen Seiten heißt es, es betrifft nur den Arbeitgeber, aber auf anderen Seiten heißt es, dass es für beide gilt.

Deshalb meine Frage.
Er hätte den Vertrag schon vor 2 Wochen unterschreiben sollen, aber der Chef der neuen Firma war erkrankt, daher hat es sich jetzt verschoben.

Naja, entweder er bringt heute noch die Kündigung hin oder gleich morgen früh, dann werden wir ja sehen was dabei rauskommt. Der aktuelle AG ist ja in Kenntnis gesetzt, dass er vermutlich nach der Elternzeit nicht mehr zur Verfügung steht, da mein Mann aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kann. Er war ja schon vor der Elternzeit 6 Wochen krank und hat dann seinen Resturlaub in Anspruch genommen.

 
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