Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von chrissicat am 18.11.2019, 14:39 Uhr

Kündigung Arbeitsvertrag

Wenn für deinen Mann die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, dann kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten kündigen. Alternativ kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen.

Die Kündigungsfristen gem. BGB (= gesetzliche Regelung) sind nur für den Arbeitgeber nach Beschäftigungsdauer gestaffelt.

In Tarifverträgen oder auch einzelvertraglich kann dies anders geregelt sein/werden. Aber wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, dann sind es für den Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten, egal wie lange er schon beschäftigt ist.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.